Telefonstreich- als Polizei ausgeben ist das strafbar?
Hab gerade ein Mädchen angerufen was mich nicht wirklich kennt und mich als Polizei ausgegeben und sie gebeten am Montag zu einer Zeugenaussage zu kommen. Ist dies strafbar? Kann sie mich anzeigen? Sie hat eine Ahnung dass ich es bin. Hab ihr aufs Band gesprochen
7 Antworten
Wenn man es ernst nimmt hast Du eine Straftat begangen. Du hast Dich als Polizist ausgegeben und das nennt man Amtsanmaßung. In diesem Fall wird wohl nichts auf Dich zu kommen aber in Zukunft würde ich es lassen weil die Strafen bei Amtsanmaßung nicht gerade schön sind. Es kann sogar zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kommen oder Geldstrafe. Aber jetzt brauchst Du Dir wahrscheinlich keine Sorgen machen und schon gar nicht um eine Freiheitsstrafe.
Selbst wenn. Die rennt doch nicht deswegen zur Polizei. Das ist den Aufwand nicht wert. Und die Polizei hat besseres zu tun als sich um sowas zu kümmern.
Da du keine Maßnahme gegen sie getroffen hast, liegt keine Amtsanmaßung vor. Wie man hier immer wieder lesen kann, ist auch keiner Verpflichtet, einer Einladung der Polizei folge zu leisten.
Realistisch betrachtet.. nein es wird nichts passieren.
Es ist schon verdammt unwahrscheinlich das sie überhaupt Anzeige erstattet weil das eher mehr Aufwand macht als das persönlich zu klären. Selbst wenn Anzeige erstattet wird muss die Polizei überhaupt entscheiden ob sie jene ernstnehmen (denn glaub mir die haben wichtigeres zu tun als sich um Telefonstreiche zu kümmern)
Und selbst wenn die Anzeige ernst genommen wird, egal wie unwahrscheinlich es ist, es würde allerhöchstens zu einer Verwarnung kommen. Jeder war mal Kind. Selbst Polizisten wissen das. Aber ich kann dir garantieren das es nichmal zu einer Anzeige kommen wird.
Im Endeffekt: Alles ist okay
Wo soll da ein Vergleich sein? Das ist lediglich ein Link. Mehr nicht. Du hörst wohl auch die Flöhe husten???
Aus dem gleichen Artikel:
"BEISPIELE:
macht sich strafbar."
Nicht wirklich mit dem Telefonstreich von einem Kind zu vergleichen oder?