Instagram Fakeprofil, IP-Adresse?
Hello,
Ich Dummkopf hatte vor Monaten ein Fakeaccount auf Instagram erstellt (was heißt fakeaccount? Ich habe eins der vielen Bilder von Person A als Profilbild verwendet; wichtig ist: die Person war eine Zeit lang öffentlich dh jeder konnte ihre Fotos sehen) und diese Person hat anscheinend eine Anzeige in einem anderen Land eingereicht (die Person wohnt nicht in Deutschland).
Entschuldigt habe ich mich mehrmals bei dieser Person, jedoch weiß ich nicht ob sie meine Entschuldigung angenommen hat. Das Konto habe ich auch deaktiviert, nachdem die Person das verlangt hat (obwohl ich wie gesagt "nur" ein Bild als Profilbild verwendet habe). Des Weiteren wirft sie mir vor sie seit 2-3Monaten zu belästigen, obwohl Ich diese Person keine Nachrichten geschrieben habe und sie auch sonst nicht belästigt habe. Habe ihr nur 2mal Freundschaftsanfragen geschickt und sie dann in Ruhe gelassen.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Gibt Instagram in so einem Falle (ein Bild verwendet) meine Daten, also meine IP-Adresse, an die dortigen Behörden im Ausland weiter?
Würde mich auf Antworten freuen
4 Antworten
Kann sein.
Schließlich gehts hier nicht vordergründig ums Urheberrecht, sondern um den sog. "Identitätsdiebstahl" und um "Stalking".
Stalking weil ich ihr nur ein paar Freundschaftsanfragen geschickt habe?
Wenn Instagram von der Staatsanwaltschaft dazu aufgefordert wird, dann geben die auch Daten raus.
Also solltest du in Zukunft die Finger davon lassen. Frei zugängliche Bilder im Netz bedeuten nicht, dass man sie einfach ungefragt verwenden darf.
Von der Verletzung des Urheberrechts bis hin zu Identitätsdiebstahl ist Alles drin. Und wenn du "nur" eine kleine Geldstrafe bekommst und eine Unterlassungserklärung unterschreiben musst, dann kommst du schon mal gut davon. Manche leben mittlerweile gut davon genau solche Sachen strafrechtlich zu verfolgen.
Das Internet ist nun mal kein rechtsfreier Raum!
Wo genau wohnt die denn?
In der türkei.
Dann passiert dir hier mal gar nichts.
Einzig und allein könnte man dich, wenn man dich identifizieren kann, wenn überhaupt in der Türkei festnehmen. Sprich am Flughafen. Aber das muss man ja auch alles beweisen.
Ehrlich gesagt halte ich es für unwahrscheinlich, das desswegen ein Amthilfeersuchen gestellt wird. Strafrechtlich ist das Alles nicht wirklich kritisch, solange mit den Account Nichts weiter gemacht wurde.
Und zivilrechtlich ist es so, das sie der Forderung ja nachgekommen sind. Insoweit wäre eine Klage auf Unterlassung kaum noch aussichtsreicht, da das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Denkbar wären sicher Schadenserstatzansprüche, hierfür müßte allerdings ein kongreter Schaden nachgewiesen werden.
Habe meines Erachtens keine weiteren Verbrechen begangen (keine Einkäufe mit ihren Daten, keine wirkliche Rufschädigung etc.) sondern habe eins ihrer Bilder als pb verwendet, ihr 2-3 anfragen geschickt und sie dann, nachdem die anfragen abgelehnt wurden, auch in Ruhe gelassen. Als sie mich konfrontiert hat, habe ich mich bei ihr mehrmals entschuldigt, jedoch hat sie dies als belästigung abgestempelt und mir gesagt, dass sie eine klage einreichen wird.
Einen wirtschaftlichen Schaden habe ich somit nicht veranlasst. :/
Oh und : sie wohnt in der türkei und ich hier, würden die dafür verantwortlichen behörden über grenzen hinweg ermitteln?
Nein und dir kann auch nichts passieren wenn sie mal die Bildern öffentlich hatte!
Bis auf eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung... Öffentliche Bilder bedeuten nicht: ich bediene mich mal fröhlich an fremdem Eigentum.
Bei Nichtbeachtung des Urheberrechtes durch Verwendung eines fremden Profilbildes kann eine Abmahnung in Höhe von 1000€ drohen.
https://www.mingers.law/facebook-co-was-droht-bei-verwendung-eines-fremden-profilbildes/
Nein
Magst du deine Vermutung auch etwas näher begründen, nach der es angeblich erlaubt sein soll, urheberrechtlich geschütztes Material zu verwenden und sich als eine andere Person auszugeben? Wir wissen zwar alle, dass die Aussage an den Haaren herbeigezogen ist, aber es wäre mal interessant, wie man überhaupt dazu kommt, sich sowas auszudenken.
Dass ich das Urheberrecht verletzt habe streite ich nicht ab. Aber kann mich jemand, der in einem Nicht-EU-Land wohnt,"erfolgreich" verklagen im Sinne von einer Abmahnung, Gerichtsprozess, etc.? Würden die Behörden sich überhaupt die Mühe machen?
Ich meine, dass das in dem Fall egal ist. Nur weil die Bilder öffentlich ansehbar sind, heißt es nicht dass man sie verwenden darf. Stichwort Urheberrecht!
Aber wie wird die Stafanzeige ablaufen wenn sie in einem Nicht-EU-Land sesshaft ist?