Wettanbieter verweigern Auszahlungen des Guthabens und wollen erst komplette persönliche Daten erheben. Ist das zulässig??

2 Antworten

Ohne jetzt auf die Details einzugehen, aber mit der Anmeldung bei diesem Anbieter hast du seine AGB akzeptiert. Und da steht es drin.

Schick ihm doch einfach Ausweis und Stromrechnung, ich sehe da jetzt kein Hindernis. Die wollen halt sicherstellen, dass der Kontoinhaber auch derjenige ist der den Wettgewinn aufs Konto bekommt.

bluestyler  21.12.2018, 20:46

Nur weil man die AGB akzeptiert hat, heißt das nicht, dass diese auch automatisch wirksam sind :D

TorZurHoelle  21.12.2018, 23:35
@bluestyler

Sie sind nur dann nicht wirksam wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen

bluestyler  22.12.2018, 00:29
@TorZurHoelle

Oder wenn sie einfach in der AGB-Kontrolle nach den §305-310 BGB unwirksam sind. :)

MaiPenLai 
Beitragsersteller
 22.12.2018, 13:52
@TorZurHoelle

@bluestyler: Verstossen denn Teile der AGBs nicht gegen die DSGVO? Was geht denn den Wettanbieter an wo ich mein Bankkonto habe oder welche privaten Verträge ich habe und wieviel ich da zahle? Das geht m. E. doch viel zu weit. Eine einfache Identitätsprüfung kann ich ja noch nachvollziehen, aber das was die verlangen hat doch mit Datenschutz nichts mehr zu tun.

Die Wettanbieter sind gem. Geldwäschegesetz und anderer gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet, die Identität zu prüfen.

MaiPenLai 
Beitragsersteller
 22.12.2018, 13:56

Das kann ich ja noch verstehen. Aber die wollen ja viel weitreichende Unterlagen, wie Bankauszüge, Haushaltsrechnungen usw. usf. Das hat doch mit Identitätsfeststellung absolut nichts mehr zu tun, sondern macht einen zu einem gläsernen Kunden. Diese Sachen gehen die doch absolut nichts an.

DerSchopenhauer  22.12.2018, 20:28
@MaiPenLai

Die Wettanbieter sind i. d. R. ausländische Unternehmen bzw. haben Ihren Sitz im Ausland - in anderen Ländern ist es üblich, sich z. B. mit Rechnungen oder Kontoauszügen zu legitimieren - die Bewegungen auf dem Kontoauszug können geschwärzt werden - dieser dient lediglich dem Adressabgleich.

Du kannst doch die Telefonrechnung nehmen - Du mußt ja nicht alles einreichen.