Wer zahlt dem Spediteur den Rücktransport wenn der Empfänger die Annahme verweigert?
Wir wurden beauftragt Ware im Pendelverkehr von A nach B zu bringen. 2 mal wurde die Ware vom Empfänger nicht angenommen und wir mussten mit dem vollen Lkw zur Ladestelle zurück (100km). Dies haben wir unserem Auftraggeber als volle Fracht berechnet. Natürlich will er das nicht bezahlen, weil wir ja eh wieder dorthin zurück mussten um für den regulären Pendelverkehr zu laden. Das eine hat doch aber nichts mit dem anderen zu tun, oder? 1. bin ich statt leer voll gefahren, also höherer Spritverbrauch und 2. hätte ich auf dem Rückweg eine andere Ladung mitnehmen können, was jetzt nicht ging weil ich ja noch beladen war. Wie ist das geregelt, wer bezahlt in solchen Fällen und vor allem was für ein Anteil wird bezahlt?
3 Antworten
Dies ergibt sich aus HGB § 419, Abs. 3 und 4.
Der Empfänger verweigert die Annahme. Der Weisungsberechtigte (=Absender) beauftragt Dich, die Sendung zu ihm zurück zu transportieren (oder dieses Vorgehen ist üblich oder erscheint dem Frachtführer "logisch").
Daher ist der Auftraggeber auch zur Zahlung dieser Transportkosten verpflichtet.
Sein Argument "Du musst ja eh' zu mir zurückfahren, wegen dem Pendelverkehr" ist unerheblich, da Du ja mutmaßlich nicht leer zurückgefahren wärst.
Im Sinne eines guten Kundenservice würde ich in der Tat drüber nachdenken, ob ich wirklich die volle Fracht belasten musst - immerhin sind ja wohl keine Entladetätigkeiten angefallen, was bis zu 2 Stunden bei FTL sein kann.
Bezahlt der Kunde beim Hintransport auch nur den Mehraufwand zur Leerfahrt, weil Ihr sowieso im Pendelverkehr fahrt?
das ist für die Fragestellung unerheblich.
Wer hat euch beauftragt? Derjenige zahlt. Und der Auftraggeber darf sich dann wegen der Mehrkosten mit dem Abnahmeverweigerer auseinandersetzen.