Wer trägt Polizeieinsatzkosten?
Wer muss bei einem Anruf an die Polizei die Einsatzkosten tragen? Der Anrufer oder derjenige, wegen dem angerufen wurde?
6 Antworten
Im Normalfall keiner von Beiden. So lange ein Notfall oder e Straftat vorliegt zahlten das die Steuerzahler. Nur Mißbrauch kann es dazu kommen, dass man dann den Einsatz bezahlen muß. Z.B. Jemand ruft an und meldet eine Straftat und es kann ihm nachgewiesen werden, dass er keine Straftat gesehen hat sondern einfach aus Jux und Dollerei die Polizei gerufen hat.
Keiner von beiden. Die Kosten trägt der Steuerzahler. Nur wenn der Notruf eindeutig missbräuchlich gewählt wurde können einem die Kosten auferlegt werden.
Hallo pinkiedinkiedoo,
die Kosten für einen gerechtfertigten Einsatz muss weder der Anrufer, noch der Verursacher tragen.
Ausnahmen gibt es nur:
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bei absichtlicher Irreführung/Scherzanrufen
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in einigen Bundesländern muss man bei Verkehrsunfällen mit Bagatellschäden eine geringe Gebühr bezahlen
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In den Fällen wo Jemand in Schutzgewahrsam genommen werden muss und diesen Schutzgewahrsam selbst verschuldet hat, wie beispielsweise durch starke Alkoholisierung. Da kostet die Nacht in der Gewahrsamsszelle (je nach Bundesland) zwischen 50 - 100 Euro
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Bei Fehlalarmen durch Alarmanlagen.
In allen anderen Fällen werden die Kosten von der Allgemeinheit getragen.
Das Gleiche gilt übrigens für Anrufe bei:
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Polizei
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Feuerwehr
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Rettungsdiensten
Es währe ja fatal, wenn es anders währe und man sich in einer Notsituation erst überlegen müsste, ob man sich den Einsatz überhaupt leisten kann.
Schöne Grüße
TheGrow
Anders ist es, wenn du von der Polizei in die Dienststelle z.B. in die Ausnüchterungszelle gebracht wirst !! Dann muss du ca. 50-70 € zahlen !
chiller16 hat voll und ganz recht.
Jemand der sich selber vorsätzlich (beispielsweise durch starken Alkoholkonsum) in einen Zustand versetzt, unter dem er eine Gefahr für sich oder andere da stellt, muss die Kosten für die Unterbringung in der Gewahrsamszelle tragen.
Allerdings muss man nicht den gesamten Polizeieinsatz tragen, sondern man muss lediglich eine Pauschale für die Unterbringung bezahlen, die je nach Bundesland zwischen 50 und 100 Euro beträgt.
Soweit mir bekannt ist die Bundespolizei, die einzige Polizei die keine Kosten für eine Unterbringung in der Gewahrsamszelle berechnet.
Gruß
TheGrow
Auch das nicht. Die können nicht einfach Leute von der Straße pflücken und ihnen das in rechnung stellen. Wenn du eine Gefahr für dich und andere bist dann ja. Aber die kosten dafür können sie nicht auf dich umlegen.
Polizei zahlt der Steuerzahler so lange du nicht aus Spaß die Polizei irgendwo hinjagst.
Das wäre aber ganz neu. Nein auch die Ausnüchterungszelle muß man nicht bezahlen.