Wer kann KFZ Vers. Prozente überschreiben?

4 Antworten

Grundsätzlich ist der eigene Schadenfreiheitsrabatt aber personengebunden und eine Übertragung ist nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich. Man spricht auch insoweit von einer Rabattübertragung innerhalb der Familie oder innerhalb von nahestehenden Personen. Dazu zählen zum Beispiel Ehepartner, der Lebensgefährte oder Verwandte 1. Grades wie leibliche oder andere Kinder.

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/schadenfreiheitsrabatt-uebertragen.htm

Klär das am besten mit deiner Versicherung ab, da dieses bei jeder Gesellschaft unterschiedlich gehandhabt wird. Oft geht eine Übertragung nur in direkter Linie (Eltern-Kinder) und bei Ehegatten.

Übertragen werden übrigens nicht die Prozente, sondern die schadenfreien Jahre. Und da auch nur so viele, wie du selbst aufgrund deines Führerscheinerwerbes "erfahren" konntest.

Wenn der Vertrag also bei SF 25 ist, du aber erst seit 10 Jahren den Führerschein hast, könntest du auch nur maximal SF10 übernehmen.

Machen nur wenige Versicherer - evtl. Alte Leipziger, Helvetia, Itzehoer usw.

Einfach mal bei einem Versich.maklerbüro nachfragen!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Wer? Wenn, dann doch die Versicherung und das wird so nichts, wenn ich die Vorgaben so richtig lese. Allenfalls der SF-Rabatt kann übertragen werden, aber auch nur auf die Partner im Haushalt oder auf die Kinder. Viel Glück.