Wer ist für die Reinigung der Aussentreppe zuständig?
Wir sind 2 Parteien im Haus und wir wohnen im Erdgeschoss.
9 Antworten
Im Endeffekt läuft es darauf hinaus, das der Vermieter die Reinigung extern beauftragt und im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegt.
Eine schöne Variante wäre: Du reinigst im Auftrag des Vermieters und lässt Dich dafür bezahlen. (Rechnung stellst Du an den Vermieter.) Zum Schluss bezahlt dann Deine Nachbarin Deine Leistung über die Nebenkosten. Und macht ein langes Gesicht.
Musst Dich mit dem Vermieter nur einig sein. Aber das wird wahrscheinlich schwer, denn Vermieter haben i.d.R. keine Lust auf Kindergeburtstage dieser Art.
Das stimmt allerdings 😊
Gemäß der Hausordnung werdet Ihr dafür vermutlich wechselseitig zuständig sein.
Oder falls es darüber keine schriftliche Vorgabe gibt : Euch einfach darauf einigen, diese Treppe im Wechsel zu reinigen.
Dann bitte den Vermieter um Hilfe. Dieser kann der Mietpartei im Bedarfsfall ankündigen einen Reinigungsdienst zu beauftragen - und da er diese Kosten nicht auf die Nebenkosten aufschlagen könne, bleibe dann nur eine Mieterhöhung, um diese Kosten wieder aufzufangen..
Bei zwei Mietparteien sollte man sich eigentlich einigen können.
.... der Vermieter, wer denn auch sonst? So jedenfalls in meinen Häusern.
Meine Mieter sind jedenfalls nicht in der Lage die Reinigung zu liefern, die erwartet wird.
dafür ist die Hausordnung zuständig - abwechselnd
Leider nicht. Meine Nachbarin ist der Meinung das wir für Aussentreppe und Haustür zuständig sind.