Wer hat Vorfahrt? Hauptstraße?
Auf dem Bild habe ich es mal verdeutlicht. Die große Straße ist eine Landstraße wo man 70 fahren darf. Die zwei Roten autos wollen in die Richtung vom Orangen Pfeil. Wer darf zuerst? Der obere oder der untere? Mal angenommen beide stehen genau nah dran an der Landstraße
mfg :)
10 Antworten
Ich deute Deine Zeichnung so, das die große Straße mit Zeichen 306 „Vorfahrtstraße“ ausgeschildert ist, und die beiden kleinen Straßen jeweils ein Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“ oder 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ (Stop-Schild) haben.
Dann dürfen zunächst alle Fahrzeuge auf der großen Straße fahren. Wenn die große Straße frei ist, gilt für die Fahrzeuge auf den kleinen Straßen - da beide gleichrangig sind - StVO §9 Abs. 3 und 4:
"(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, ...
(4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen."
Abs. 3 findet hier keine direkte Anwendung, den habe ich nur der Vollständigkeit halber erwähnt - Entscheidend ist Abs. 4, demnach darf der untere Wagen als Rechtsabbieger vor dem von oben kommenden Linksabbieger fahren.
Gleiches gilt auch, wenn beide "kleinen Straßen" Feld- oder Waldwege sind. Ist eine beiden "kleinen Straßen" ein Feld-/Waldweg und die andere eine "richtige Straße" (mit Zeichen 205 o. 206), so darf der Wagen auf der "richtigen Straße" zuerst fahren.
Anders sieht es aus, wenn es keine Ausschilderung gibt und alles "richtige Straßen" sind:
Dann gilt die Regel "Rechts vor Links" - danach darf der Wagen unten zuerst fahren, weil aus seiner Sicht kein Fahrzeug von rechts kommt, dann der von links kommende Wagen und zuletzt der von oben kommende.
"Rechts vor Links"-Kreuzungen oder -Einmündungen habe ich außerhalb geschlossener Ortschaften aber noch nie gesehen, insbesondere wäre dann die Geschwindigkeitsbegrenzung sicherlich niedriger als 70 ...
Bei zwei gleichberechtigten Straßen mus der Linksabbieger den Vorrang des Rechtsabbiegers beachten.
Siehe StVO §9 Abs.4
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html
Mit rechts vor links wie es in anderen Anteorten hier steht hat dies mal gar nichts zu tun, mit den beiden Fahrzeugen die sich gegenüberstehen.
Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt. Also das untere Auto.
Allerdings hat das Auto, was schon auf der Straße IST vermutlich zuerst Vorfahrt.
Stehen da Schilder?
Der Untere, der überquert ja auch nicht die Strasse und ist Rechtsabbieger. Aber das gilt natürlich nur wenn nichts anderes ausgeschildert steht.
Der untere würde zuerst fahren da dieser nach rechts abbiegt. Der obere biegt links ab und muss damit dem Gegenverkehr Vorrang lassen.