Wer haftet wenn in einem Geschäft ein Gegenstand zu Bruch geht?

12 Antworten

Melde es deiner Haftpflicht, die wird dann entscheiden ob sie Zahl oder nicht. Die Haftpflicht hat nämlich zwei Aufgabem dich vor ungerechtfertigten Schadensersatzanspüchen zu schützen und bei berechtigtne Schadensersatzansprüchen diese zu regulieren. Im übrigen bin ich anders als viele hier durchaus nicht der Meinung das hier unbedingt eine Schadensersatzpflich besteht. Denn auch der Ladenbesitzer muss dafür sorgen das seine Ware sicher steht.

Wenn man etwas kaputt macht, muss man es bezahlen! Ausser das Geschäfts ist so kulant und erlässt dir den Schaden.

Was ich noch hinzufügen möchte! Ich habe mir was aufsätzen lassen von der Verkäuferin im Möbelgeschäft! Teil I Zitat: Kunde wollte Artikel herausnehmen (81100002). Art. war beweglich und nicht als beweglich gekennzeichnet. Zweites Teil vom Art. löste sich dabei & fiel auf Skulptur Asmara. Da xxx xxxxxxx XXXL nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügt, wurde dem Kunden gesagt, dass er es...

Greyy 
Beitragsersteller
 07.03.2011, 11:04

...über seine Haftpflichtversicherung melden muss sonst müsse er den defekten Artikel kaufen. Nach Aussage Frau xxxxxx Azfegnommen Frau xxxxxx

Artikel kann nach Bezahlen Versicherungszahlung abgeholt werden.

Das habe ich schriftlich. Ich habe nichts unterschrieben! Der Laden hat meine Adresse und Personalausw. Nr.!

Ich würde damit argumentieren, dass der Sockel des Deko-Artikels, den Du aus dem Regal geholt hast, halt unzureichend befestigt gewesen war.

Darauf hätten sie dann zumindest mit einem Schild hinweisen müssen. Schließlich ist es normal, solche Dekoartikel in die Hand zu nehmen.

Bitte um Ihre Kulanz und erwähne vieleicht in einem Nebensatz, dass Du falls sie Dir diese nicht gewähren sollten, im Internet 50 Forenberichte über Deine Erfahrung mit ausführlicher Nennung des Möbelgeschäfts und der Filiale verfassen würdest, um andere vor einem ähnlichen Fehler zu bewahren.

FreeEagle  07.03.2011, 11:32

Sicher ist es normal, Dekoartikel in die Hand zu nehmen. Es ist allerdings nicht normal, sie fallen zu lassen.

Wenn man mit fremdem Eigentum umgeht, sollte man von Haus aus etwas vorsichtiger sein. Hat man allerdings von vornherein den Hintergedanken "Der Laden ist ja versichert", ist es mit der Vorsicht schon nicht mehr weit her.

Damast2  07.03.2011, 11:36
@FreeEagle

Wenn diese Artikel wie beschrieben eben nicht befestigt sind, ist es durchaus normal, dass sie eben runterfallen.

Ich bin mir sicher, dass er/sie auch rechtlich auf der sicheren Seite ist.

Greyy 
Beitragsersteller
 07.03.2011, 11:40
@FreeEagle

Ich weiß nicht ob ich mich so missverständlich ausgedrückt habe oder ob es einfach von manchen nicht gelesen wird was ich schreibe?! Ich habe den Artikel nicht fallen lassen und schon gar nicht mit irgendwelchen Hintergedanken!! Es war ein zweiteiliger Artikel und nicht als solcher gekennzeichnet. Da ich, bevor ich was kaufe, es mir näher anschauen möchte nehme ich es fest in die Hand. Dies tat ich. Leider löste sich unten der schwere Marmorfuß und fiel mir aus der Hand. Deswegen ging der andere Gegenstand kaputt. Ich lasse mir bestimmt nicht sagen, dass ich böswillig einer dritten Person bzw. einem Geschäft Schaden zuführen wollte da ich dachte "hey, die haben ja eh ne Versicherung..." Sorry!

Greyy 
Beitragsersteller
 07.03.2011, 11:59
@Damast2

Es wird schon schief gehen :)

Danke @ Damast2!

Greyy 
Beitragsersteller
 07.03.2011, 11:29

Danke schon mal! Ich denke auch so. Es hätte gekennzeichnet sein müssen, dass es eine zweiteilige Skuöptur ist. Auf Kulanz machen Sie nichts. Da ich frisch umgezogen bin hoffe ich das es meine alte Haftpflicht übernimmt, denn von der neuen ist noch nichts policiert!

Deine HF-Versicherung, wenn der Laden nicht kulant ist. Die Schaden, die zum Schadenszeitpunkt gültig war, zahlt.