Wer haftet wenn in einem Geschäft ein Gegenstand zu Bruch geht?
Hallo! Ich war am Samstag 05.03.11 in einem Namenhaften Möbelgeschäft. Mir gefiel ein Deko-Artikel sher gut der auf einem Glastisch stand und unter ihm ander Skulpturen standen. Als ich Ihn mir die Skulptur näher anschauen wollte beugte ich mich weiter hin und griff danach. Sie war schwer und ich zog sie heraus. Daraufhin löste sich unten der kleine Marmor-Fuß und prallte gegen eine andere Skulptur aus Holz Namens Asmara. Diese war jetzt in zwei häften gebrochen. Es kamen auch gleich drei Damen und sagten mir, dass ich für den Schaden aufkommen müsse oder meine Haftpflichtversicherung. Ich entgegnete und meinte "wenn ich in einem Laden ein Senf-Glas kaputt mache, hafte ich auch nicht dafür!" Daraufhin meinte die Abt.-Leiterin das dies nicht mehr so sei und ich für den Schaden aufkommen müsse da der Laden, der zu eine Möbelkette gehört und aktiv Werbung betreibt, keine Versicherung für solche Schäden hat! Problematik ist jetzt diese: Ich bin zum 01.03. umgezogen und habe per Fax eine neue Haftpflicht abgeschlossen bei einem Direktversicherer wo ich noch keine Policierung erhalten habe. Ich habe lediglich den Fax-Bericht das es die Bestätigung meiner Seits für die Versicherung dort eingegangen ist. Jetzt war ich also bislang noch bei einer anderen Versicherung Hft.Pfl.Versichert! Wer haftet wie? Muss ich es zahlen? Zahlt es meine alte Versicherung oder die Neue? Schadn 279.-€!
12 Antworten
Melde es deiner Haftpflicht, die wird dann entscheiden ob sie Zahl oder nicht. Die Haftpflicht hat nämlich zwei Aufgabem dich vor ungerechtfertigten Schadensersatzanspüchen zu schützen und bei berechtigtne Schadensersatzansprüchen diese zu regulieren. Im übrigen bin ich anders als viele hier durchaus nicht der Meinung das hier unbedingt eine Schadensersatzpflich besteht. Denn auch der Ladenbesitzer muss dafür sorgen das seine Ware sicher steht.
Wenn man etwas kaputt macht, muss man es bezahlen! Ausser das Geschäfts ist so kulant und erlässt dir den Schaden.
Was ich noch hinzufügen möchte! Ich habe mir was aufsätzen lassen von der Verkäuferin im Möbelgeschäft! Teil I Zitat: Kunde wollte Artikel herausnehmen (81100002). Art. war beweglich und nicht als beweglich gekennzeichnet. Zweites Teil vom Art. löste sich dabei & fiel auf Skulptur Asmara. Da xxx xxxxxxx XXXL nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügt, wurde dem Kunden gesagt, dass er es...
...über seine Haftpflichtversicherung melden muss sonst müsse er den defekten Artikel kaufen. Nach Aussage Frau xxxxxx Azfegnommen Frau xxxxxx
Artikel kann nach Bezahlen Versicherungszahlung abgeholt werden.
Das habe ich schriftlich. Ich habe nichts unterschrieben! Der Laden hat meine Adresse und Personalausw. Nr.!
Ich würde damit argumentieren, dass der Sockel des Deko-Artikels, den Du aus dem Regal geholt hast, halt unzureichend befestigt gewesen war.
Darauf hätten sie dann zumindest mit einem Schild hinweisen müssen. Schließlich ist es normal, solche Dekoartikel in die Hand zu nehmen.
Bitte um Ihre Kulanz und erwähne vieleicht in einem Nebensatz, dass Du falls sie Dir diese nicht gewähren sollten, im Internet 50 Forenberichte über Deine Erfahrung mit ausführlicher Nennung des Möbelgeschäfts und der Filiale verfassen würdest, um andere vor einem ähnlichen Fehler zu bewahren.
Wenn diese Artikel wie beschrieben eben nicht befestigt sind, ist es durchaus normal, dass sie eben runterfallen.
Ich bin mir sicher, dass er/sie auch rechtlich auf der sicheren Seite ist.
Ich weiß nicht ob ich mich so missverständlich ausgedrückt habe oder ob es einfach von manchen nicht gelesen wird was ich schreibe?! Ich habe den Artikel nicht fallen lassen und schon gar nicht mit irgendwelchen Hintergedanken!! Es war ein zweiteiliger Artikel und nicht als solcher gekennzeichnet. Da ich, bevor ich was kaufe, es mir näher anschauen möchte nehme ich es fest in die Hand. Dies tat ich. Leider löste sich unten der schwere Marmorfuß und fiel mir aus der Hand. Deswegen ging der andere Gegenstand kaputt. Ich lasse mir bestimmt nicht sagen, dass ich böswillig einer dritten Person bzw. einem Geschäft Schaden zuführen wollte da ich dachte "hey, die haben ja eh ne Versicherung..." Sorry!
Danke schon mal! Ich denke auch so. Es hätte gekennzeichnet sein müssen, dass es eine zweiteilige Skuöptur ist. Auf Kulanz machen Sie nichts. Da ich frisch umgezogen bin hoffe ich das es meine alte Haftpflicht übernimmt, denn von der neuen ist noch nichts policiert!
Deine HF-Versicherung, wenn der Laden nicht kulant ist. Die Schaden, die zum Schadenszeitpunkt gültig war, zahlt.
Sicher ist es normal, Dekoartikel in die Hand zu nehmen. Es ist allerdings nicht normal, sie fallen zu lassen.
Wenn man mit fremdem Eigentum umgeht, sollte man von Haus aus etwas vorsichtiger sein. Hat man allerdings von vornherein den Hintergedanken "Der Laden ist ja versichert", ist es mit der Vorsicht schon nicht mehr weit her.