Wer haftet wenn in der Schule etwas kaputt geht?

6 Antworten

Hoi.

Doch, hier ist die Unfallkasse der Schule zuständig:

Wann sind Schülerinnen und Schüler versichert?

Schüler sind während des Unterrichtes und in den Pausen versichert.

https://www.uk-nord.de/de/unfallkasse-nord/versicherte/schueler-und-studierende/wann-sind-schuelerinnen-und-schueler-versichert.html

 

Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt in der Regel keine Sachwerte. 

Ausnahmen:

  • Sachschäden, die durch das Leisten von Erster Hilfe entstehen (z.B. zerrissene Kleidung) oder
  • durch den Arbeitsunfall beschädigte Hilfsmittel (z.B. Brille)

werden ersetzt.

http://www.dguv.de/de/versicherung/arbeitsunfaelle/index.jsp

Ciao Loki

Hallo!

 

Dein Sohn hat ja keine Schuld an dem Vorfall, also müsst ihr eigentlich auch nicht bezahlen.

 

Da der andere Schüler aber auch nicht mit Absicht das Brillenglas zerstört hat, ist er eigentlich auch nicht wirklich verantwortlich dafür.

 

Trotzdem war das fahrlässig von ihm (also dem Schüler, der mit den Steinen geworfen hat), weil er sich eventueller Folgen hätte bewusst sein müssen. Es wäre also eigentlich notwendig, dass die Eltern des Steinewerfenden für den Schaden aufkommen.

 

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

 

Ich wünsche dir und deinem Sohn auf jeden Fall gaaaaaaaanz viel GLÜCK!

 

Ganz liebe Grüße

 

LittleMixFan

ohwehohach  30.03.2017, 09:47

Es ist für die Schuldfrage (und auch für die Versicherungsfrage und die Frage nach der Verantwortlichkeit) völlig egal, ob es Absicht war oder nicht.

Generell ist die Haftpflicht der Mutter des anderen Kindes in der Pflicht, nicht Deine eigene. Die haftet nur bei Schäden, die Dein Kind verursacht.

Die Frage ist, wie alt das andere Kind ist. Es ist bis inkl. 7 Jahren nicht deliktfähig, das heißt, bis zu diesem Alter kann es sein, dass Du auf den Kosten sitzenbleibst, selbst wenn die andere Mutter eine PHV hätte - es gibt welche, die erbringen Leistung auch für nicht deliktfähige Kinder, andere machen das nicht.

Ab 7 Jahren ist das Kind aber deliktfähig und wenn die andere Mutter keine PHV hat, muss sie zahlen. Das wird sie hoffentlich lehren, eine abzuschließen. Wenn sie nicht zahlen will: Anzeige wegen Sachbeschädigung stellen.

Und die Unfallversicherung hat aus mehreren Gründen nichts damit zu tun:

  1. Die haftet nur bei körperlichen Schäden
  2. Der Schaden wurde nicht durch den Sturz Deines Sohnes verursacht, sondern durch den Steinwurf.


Ich denke, die Mutter des Kindes.

Lass das Glas ersetzen (ist nun nicht so teuer) und geh mit der Rechnung zu ihr. Sie soll das aus ihrer eigenen Tasche bezahlen.

Die Versicherung des Verursachers , wenn nicht vorhanden die Erziehungsberechtigten,wenn kein Geld da ist ,ja bleibst Du drauf Sitzen.