Wer haftet bei Nichtzustellung von Paketen?
Hallo zusammen,
letzte Woche DIenstag habe ich ein Paket bei Notebooksbilliger bestellt. Bis Heute (8 Tage später) kam das Paket nicht an , da es laut Sendungsverfolgung seit Donnerstag im Zielpaketzentrum hängt. Nun die Frage: Habe ich vom Onlineshop das Recht einen Ersatz schicken zu lassen? Einen Nachverfolgunsantrag hat notebooksbilliger schon gestellt, das kann aber bis zu 3 Wochen dauern.
Wer haftet jetzt? Was für Möglichkeiten habe ich?
Für Erfahrungen und rechtliche Ratschläge wäre ich dankbar!
Liebe Grüße
5 Antworten
Ich nehme an, Du hast schon bezahlt, richtig?
In diesem Fall liegt das Recht auf Vertragserfüllung auf Deiner Seite, solange der Anbieter nicht nachweist, dass Du die Lieferung erhalten hast, kannst Du auf Vertragserfüllung bestehen.
Unbedingt eine Lieferfrist schriftlich stellen und mit anderen, lt. BGB möglichen rechtlichen Schritten drohen.
Am Besten läßt du dies einen Anwalt machen......REchtsschutzversicheurng? Wäre sinnvoll.....
cheerio
Danke für die Antwort!
Ich werde jetzt noch bis Mitte nächster Woche warten, sollte dann nichts passieren werde ich ein Schreiben aufsetzen.
Sollte dann nichts passieren bin ich sowieso 2 Wochen im Urlaub, sollte dann nichts geschehen muss ich wohl zum Anwalt...
Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung mehr, da ich sie nie gebraucht habe... Jetzt wäre sie sinnvoll, ja!
Solange es um B2C geht, interessiert den Kunden überhaupt nicht, wer die Nichtzustellung verursacht hat. Ansprechpartner ist immer der Verkäufer.
Beim Verbrauchsgüterkauf gilt § 447 BGB nicht. Das heißt, der Gefahrübergang erfolgt bei Zustellung.
Somit ist das zunächst das Problem des Versenders.
Für die "Wartefrist" kommt es darauf an, was dir zugesagt wurde. Sollte es eine Circa-Angabe sein, schaue in die AGB. Ich würde dann nach einer Woche reklamieren.
Naja die solltest ein Schreiben bekommen dass du die Ware nicht erhalten hast welches du unterzeichnen musst. Dann sollte Notebooksbilliger dir Ersatz schicken. Und Notebooksbilliger holt sich dann das Geld von DHL.
Also zumindest ist es so bei mir mal bei Alternate abgelaufen.
Da muss man nichts unterschreiben. Der Verkäufer muss bei B2C die Übergabe nachweisen, nicht der Kunde, dass das nicht erfolgt ist.
Auch dürfte der Versender nicht den vollen Warenwert, sondern nur 7,33 SZR (rund 13 EUR) pro Kilo ersetzt bekommen.
Sag doch nicht dass man es nicht muss, wenn es bei mir der Fall war! Ich gebe nur an was ich selber erlebt habe, und nicht was ich irgendwo mal gelesen habe oder sonstiges.
Oder wie oft hast du selber das Prozedere schon durchlebt?
"Welches man unterschreiben muss" liest sich anders. Ich halte es halt für wichtig zu wissen, was man tatsächlich muss.
Gerade bei Reklamationen berufen sich Verkäufer gerne auf ein vermeintliches Recht, welches schlicht noch existiert. Da ist es IMHO wichtig zu wissen, auf was man sich einlassen muss ... und genau deswegen kommentierte ich solche Aussagen. Bedenke, dass das hier von vielen gelesen wird.
Alter, ich musste damals einfach nur schriftlich bestätigen, dass ich kein Paket erhalten hatte. Ob man es gesetzlich muss oder nicht, ist mir völlig Banane. Ich habe lediglich meine eigenen Erfahrungen wiedergegeben.
Und solch Theoretiker wie du, die mit ihrem Fachchinesisch um sich werfen, und einen noch so darstellen als würde man sich irgendwas ausdenken und sch*** quatschen kotzen mich einfach nur an!
Wo ist denn das Problem einfach in einem verständlichem Deutsch ohne Fachausdrücke irgendwas zu kommentieren ohne den anderen als Trottel darzustellen?
Weißt du auch ob das erst nach dem Ergebnis des Nachverfolgungsantrages möglich ist welcher von notebooksbilliger an DHL gestellt wurde möglich ist?
Was mache ich dann wenn das Paket von DHL doch noch kommt?
Nun, das Ergebnis des Nachverfolgungsauftrags mußt Du schon abwarten, im Falle des Verschwindens der Sendung kannst Du jedoch erneute Lieferung verlangen, denn Du hast das Notebook ja nicht erhalten.
Bitte sicherstellen, dass es nicht beim Nachbarn liegt.
Haftungsfrage mit DHL muß Dein Lieferant klären, DAS ist nicht Dein Problem, aber bitte möglichst zum Anwalt, bitte.
Die Rechtslage in deinem Fall ist, dass der Absender das Transportrisiko trägt und dir ggf. ein neues zusenden muss (und das Geld von DHL zurückbekommt).
PS: DHL ist zur Zeit der absolute Drecksladen. Haben für eine Express-Sendung "nur" 6 Tage gebraucht und ich habe in der Zeit von denen Lügen, Märchen und Müll gehört.
Also trägt der Onlineshop die Verantwortung bis das Paket bei mir zu Hause ist?
Ab welcher Zeit der Nichtzustellung kann ich Ersatz fordern? Beziehungsweise auch hier die Frage ob ich auf das Ergebnis des Nachforschungsantrages von DHL warten muss?