Wenn mir jemand Geld schuldet kann ich dan zur Polizei gehen?

13 Antworten

Hallo,

Weil man im Leben öfter mal Geld verleiht musst du das nächste Mal dir eine kurze schriftl. Erklärung unterzeichnen lassen: "Hiermit erkläre ich XY, dass ich mir von Hanna 150,00 € geliehen habe." Wenn du das hast kannst du bei einem Inkasso Unternehmen anrufen (z.B. coeo Inkasso), den Wish übersenden und die treiben die Forderung ein. Das ist ein seriösen Inkasso Unternehmen also kein Russeninkasso. Weil das Inkasso Unternehmen Kosten hat das Geld einzutreiben bekommst du nicht den ganzen Betrag zurück. Manchmal kannst du die Forderung nur an das Inkasso Unternehmen ganz verschenken, aber das ist besser als den Schuldner ungestraft davon kommen zu lassen.

Häufig reicht es schon per mail damit zu drohen.

Mit freundlichen Grüßen

MaxMustermueller

Um etwas zurück zu verlangen, musst Du beweisen können, dass Du ihm auch Geld geliehen hast. Das kann auch ein Zeuge sein, der bei der Aktion dabei war und auch alles mitbekommen hat. Zudem muss die Rückzahlung dieses Darlehns geregelt sein (Termin, Ratenzahlung oder ebentuelle Zinsen). Du kannst den Schuldner schriftlich in Zahlungsverzug setzen (ihm also schreiben, dass du dein Geld in einem bestimmten Zeitraum - 14 Tage sollten reichen zurück gezahlt haben willst). Du kannst darin ebenfalls mit einem gerichtlichen Mahnverfahren oder/und einer Anzeige wegen Unterschlagung drohen und zu einer schriftlichen Stellungnahme (am besten mit Termin - also 5 Tage zum Beispiel)auffordern. Wenn du Glück hast, dann reagiert er schriftlich darauf und Du hättest etwas in der Hand. Ansonsten solltest du in Gelddingen demnächst etwas vorsichtiger sein.

Warum willst du ihn denn anzeigen? Hat er nichts zurück gezahlt?

Eine Anzeige bei der Polizei wird dir nichts bringen? Er hat dir nichts gestohlen, nichts unterschlagen und du kannst noch nicht mal beweisen, dass du ihm Geld geliehen hast.

Du kannst ihm einen Mahnbescheid schicken, legt er Einspruch ein, geht die Sache vor Gericht - und auch hier musst du wieder beweisen, dass du ihm das Geld geliehen hast.

Sieht schlecht aus.

Geliehenes nicht zurückgeben ist keine Straftat, deshalb bringt ein nichts, zur Polizei zu gehen. Anders wäre es, wenn er es Dir gestohlen hätte oder Du es ihm treuhänderisch überlassen hättest. Dann wäre es Diebstahl bzw. Untreue.

Das ist ne reine zivilrechtliche Angelegenheit. Die wirst du dann wohl einklagen müssen.