Wenn mich jemand anrempelt oder mir das Bein stellt, kann ich dann potenziell anzeigen nach "§ 185 Beleidigung"?
Wenn mich jemand anrempelt oder mir das bein stellt, kann ich dann ihn potenziell anzeigen nach "§ 185 Beleidigung"?
6 Antworten
Das entspricht nicht dem Tatbestand der Beleidigung. Rempeln oder Beinstellen ist nicht ehrverletzend. Das ist aber das Wesen der Beleidigung.
In gewisser Weise kann man dies als Beleidigung (§185 StGB ) ansehen denn derjenige macht das ja nicht umsonst . Wenn er dich dabei körperlich Verletzt kann man das als Körperverletzung (§223 StGB ) werten und eine Anzeige bei der Polizei machen .
Das ist eine Körperverletzung und keine Beleidigung. Beleidigung mittels Tätlichkeit ist in völlig anderen Fällen Geboten (Streit/Provokation/ Auseinandersetzung)
Wird denn eine echte Verletzung härter bestraft als eine versuchte Verletzung oder das Inkaufnehmen einer Verletzung?
Das "Inkaufnehmen" wird zum Fahrlässigkeitstatbestand gezählt, also eine Fahrlässige Körperverletzung. Im übrigen in §229 StGB zu finden.
Interessant. Du bringst mich zum Nachdenken... :/
Wäre es denn auch eine Körperverletzung, wenn der andere sich dabei gar nicht verletzen würde, zum Beispiel weil er noch seine Ski-Ausrüstung an hat, die alles abfedert oder wenn er im Pool landen würde?
So einfach ist es nicht, stellt Ihnen jemand tatsächlich ein Bein, kann mit einem weiteren Angriff gerechnet werden, dann ist Notwehr i.S.d. §32 StGB geboten, jedoch mit dem mildest Erfolg versprechenden Mittel!
Schon das bloße Anfassen gegen den Willen stellt eine Körperliche dar, es fällt unter den Punkt "Körperliche Misshandlung" (jede üble oder unangemesse Behandlung)
Ich könnte doch dann Gewalt anwenden. Wenn es Körperverletzung ist.
Wie soll ich eine Provokation beweisen oder eine Körperverletzung die nicht sichtbar ist.
Nein. Anrempel ist keine Beleidigung, ebensowenig Bein stellen.
Bei fortgesetzter Dauer kann daraus allerdings eine Körperverletzung werden.
Normalerweise spielt sich das aber unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit ab.
Du musst es halt beweisen können!
Heißt das jetzt ich kann jeden anrempeln wie ich lustig bin?
Schon wieder so ein merkwürdige Frage von Dir. Du willst von uns eine Genehmigung andere Personen du belästigen. In Deinem FAll scheinst Du einen Mangel an sozialer Kompetenz zu haben. Das kannst Du behandeln lassen.
Es geht ja nicht nur um's verletzen. Sondern Vorsatz des Täters, bzw. dessen Reue und den Willen des Geschädigten dies zur Anzeige zu bringen.