Wenn man z.B. in einem Supermarkt plötzlich ganz dringend groß muss, hat man dann ein Anrecht dass man dort auch gehen darf?
13 Antworten
Ich neige zu nicht vorhersehbaren Durchfällen seit Jahren. Sie kommen ganz plötzlich ohne Ankündigung. Manchmal tagelang nicht, aber dann geht es los. Und dann muß ich innerhalb von Minuten eine Toilette finde. Hat bisher immer geklappt, auch in Supermärkten, in öffentlichen Gebäuden und notfalls privat. In New York war ich im Rathaus auf der Toilette, Sicherheitsschleuse, Aufzug und geklappt. Ich peile immer schon fast unbewußt die Lage.
Nein, es gibt kein Gesetz welches dir erlaubt dort auf die Toilette zu gehen. Eher im Gegenteil. Es gibt Hygienevorschriften die einzuhalten sind und das Personal muss dich deswegen weder in die Personalräume führen, noch auf die Personaltoilette lassen. Aber es kommt sicherlich auch immer auf den Einzelfall an, wie "kulant" man sich zeigt. Oft sind die Personalräume hinter dem Lager und da es leider auch Menschen gibt, die einen Vorwand nutzen um die Räumlichkeiten auszuspionieren, ist immer abzuwägen ob man Kunden hier hin lässt. Ist weit her geholt? Nein, leider nicht...
Man kann jetzt über Kundenfreundlichkeit und Service palavern, aber der Betreiber und auch die Bauaufsichtsbehörde entscheiden über eine Kundentoilette und nicht der Kunde. Und Kundentoiletten haben auch natürlich auch einen Kostenfaktor. Instandsetzung, Pflege, Reinigung... Das zahlt dann Jeder Kunde über den Preis mit. Und wenn man sich in manchen Geschäften diese Kundentoiletten ansieht, dann fragt man sich auch, warum es solche "Schweine" unter den Menschen gibt. Und je nach Lage werden auch Kundentoiletten missbraucht. Da wird nichts gekauft, sondern nur aufs Klo gegangen um dort alle möglichen Dinge zu tun...
Ich denke, es kommt letztendlich auch immer darauf an wie man den Mitarbeitern begegnet und ob man eine freundliche Bitte stellt oder eine "Forderung". Aber auch die Mitarbeiter haben sich an klare Anweisungen der Geschäftsführung zu halten. Und wenn nein, dann nein...
Aus Angst vor der Alternative (dass du in den Laden oder auf den Parkplatz kackst) werden sie vermutlich gnädig sein. Außerdem möchten sie natürlich keine Kunden verlieren. Aber müssen tun die das nicht, hängt letzten Endes davon ab, wie nett die Person ist, die du fragst.
Nein, dieses Recht hast du nicht. Und das auch aus gutem Grund. Einerseits hat eine betriebsfremde Person einfach nichts in Betriebsräumen zu suchen, was sonst auch ein extrem erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen würde, wenn man manch dubioser Gestalt ungehinderten Zutritt in einen sonst abgesicherten Bereich gewähren würde. Und andererseits heißt ein Lebensmittelmarkt Lebensmittelmarkt, weil dort mit (teils offenen) Lebensmitteln gearbeitet wird. Hinterlässt dort nun eine Person, deren Krankengeschichte niemand kennt, irgendwelche infektiösen Fäkalien, können die Erreger schnell auf einen großen Personenkreis übertragen werden. Deshalb ist es allein aus lebensmittelhygienischen Gründen schon untersagt betriebsfremde Personen auf die Toiletten zu lassen. Tut es ein Mitarbeiter aus Nettigkeit trotzdem, kann dieser Verstoß arbeitsrechtliche Konsequenzen für ihn haben.
Deshalb solltest du dir selbst einfach mal die Frage stellen, ob du an deren Stelle deinen Job für jemanden riskieren würdest, der es nicht auf die Reihe gekriegt hat vor dem Einkauf zu Hause noch mal auf Toilette zu gehen. Oder ob du es toll finden würdest, wenn es ein höheres Risiko gäbe, dass ich die Lebensmittel die du kaufen möchtest, mit Fäkalkeimen und Krankheitserregern behaftet sind.
Nein, hat man nicht. Auch das Personal bekommt dort einen Ansch..., wenn es zu oft die Toilette aufsucht.
Aber Du kannst das "Recht" sehr schnell bekommen:
Bau Dich vor der Person, die Dich vom Klogang abhalten will auf und tu so, als ob Du nun ganz fest drückst. Du weißt schon, so wie die kleinen Babies...