Wenn man sich als Polizistin in den gehobenen Dienst nicht besteht kann man dann den mittleren versuchen?
Wenn man den gehobenen Dienst nicht schafft, kann man dann den mittleren Dienst versuchen? Noch eine Frage: Wenn man nicht besteht wann kann man es erneut wieder versuchen?
5 Antworten
Es gibt nicht in jedem Bundesland beide Dienste.
In den Bundesländern, wo es beide gibt, sind nicht immer Doppelbewerbungen möglich.
Wie oft man sich bewerben kann und ob Wartezeiten dazwischen liegen, ist bundeslandabhängig. In Niedersachsen kann man sich prinzipiell jedes Jahr neu bewerben, aber insgesamt nur 3x.
Es ist aber in allen Bundesländern so, dass man pro Bewerbung auch nur einen Versuch im EAV hat. Dann scheidet man aus und muss es im nächsten Einstellungstermin ganz neu versuchen.
Gruß S.
Eignungs- und Auswahlverfahren
Bei mir war das damals so, dass wenn man es nicht geschafft hatte sich erst in drei Jahren wieder bewerben konnte. Komme aus Brandenburg und es ist auch schon 19 Jahre her.
Du meinst also beim Einstellungstest?
In der Regel kannst du dich für beide Laufbahnen gleichzeitig bewerben (Meistens kann man in den Unterlagen für die Bewerbung einfach beides ankreuzen). In dem Fall kommt es auf dein Testergebnis an für welche Laufbahn es zum Schluss reicht - Dann kann es zum Beispiel sein, dass dein Ergebnis für den gehoben Dienst nicht reicht, du aber trotzdem gut genug für den mittleren Dienst bist.
Die Frage solltest du aber trotzdem deinem zuständigen Einstellungsberater stellen, damit du weißt, wíe es bei der jeweiligen Behörde tatsächlich gehandhabt wird.
In einigen Bundesländern ist es so beim Einstellungstest wenn es für den gehobenen Dienst nicht reicht dann rutscht du in die Rangliste für den mittleren Dienst.
Normalerweise schon, aber nur, wenn dieses Bundesland noch einen mittleren Dienst hat!
Was bedeute EAV?