Wenn ich z. B mit 45 in Rente gehen würde, bekomme meine Rente dann mit 45 ausgezahlt (natürlich was mir zusteht) oder muss ich warten bis ich 67 bin?
Will auf keinen Fall bis67 arbeiten, wie gesagt wenn ich früher gehe muss ich dann trotzdem bis 67 warten,
8 Antworten
Du musst zwei bzw. 3 Voraussetzungen erfüllen, um eine Altersrente in Anspruch nehmen zu können:
- Erfüllung der Wartezeit
- Erreichen des maßgeblichen Alters
- ggf. medizinische Voraussetzungen bzw. GdB
Wenn du nicht vor 1964 geboren bist, gilt folgendes:
- Regelaltersrente: 60 Beitragsmonate, Alter 67 Jahre
- Altersrente für langjährig Versicherte: 35 Jahre Wartezeit, Alter mindestens 63 Jahre alt (14,4% Abschlag)
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Wartezeit 45 Jahre, Alter mindestens 65 Jahre
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 35 Jahre Wartezeit, GdB min. 50, Alter 62 Jahre (Abschlag 10,8%) bzw. 65 Jahre abschlagsfrei
- Rente wegen Erwerbsminderung: 60 Monate Wartezeit oder vorfristige Wartezeiterfüllung, Alter unerheblich, Abschlag max. 10,8% Restleistungsvermögen unter 3 Std. tgl.
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: wie bei voller EM, Restleistungsvermögen unter zwischen 3 und 6 Std. tgl.
Wie willst Du mit 45 in Rente gehen?
Das geht nur durch die Erwerbsminderungsrente, sonst mußt Du warten bis 67.
Du kannst auch ein paar Jahre früher in Rente gehen, aber nur mit hohen Abzügen.
Bis dahin mußt Du Dich schon selbst darum kümmern über die Runden zu kommen.
Ja schon, aber erst mit 67, oder? ...und nicht mit 45!!!
Nein, jetzt, ich bin noch keine 45
Ach ja, da steht y wären sie heute wegen gesundheitlichen Einschränkungen voll erwerbsgemindert, bekamen sie von uns eine monatliche rente von :
D, H nur wenn ich erwerbsgemindert bin, na dann muss ich mir einen Arzt suchen, der mir das bestätigen kann
Wenn das so drin steht, dann ist das so. Du mußt aber dann auch erwerbsgemindert sein.
Du mußt Dir nicht nur einen Arzt suchen der Dir das bestätigt, sondern einen Rentenantrag stellen und zum Gutachter von der DRV. Die Wahscheinlichkeit das Du die Rente bekommst ist recht gering. Da mußt Du schon erheblich krank sein um nicht mehr arbeiten zu können.
Was hast Du denn für gesundheitliche Einschränkungen?
In der Renteninformation (nicht Rentenbescheid) steht,
- wie hoch deine Rente im Fall der Erwerbsminderung wäre,
- wieviel Rentenansprüche du bisher schon erworben hast und
- wie hoch deine Regelaltersrente voraussichtlich sein wird.
Da steht nicht, ab wann du in Rente gehen kannst.
Wenn ich z. B mit 45 in Rente gehen würde
müsstest du zunächst einmal die Voraussetzungen für eine Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit erfüllen.
In diesem Fall würde die Rente unter Berücksichtigung der bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Anwartschaften berechnet werden.
Bei der Erwerbsminderungsrente wird man durch die Zurechnungszeit so gestellt, als hätte man bis zum Regelrentenalter arbeiten können - abzüglich eines Abschlags von 10,8%.
Ein Eintritt in die gesetzliche Rente (abgesehen von einer wesentlich niedriger ausfallenden Erwerbsunfähigkeitsrente) ist derzeit frühestens mit 63 Jahren möglich - und das auch nur unter der Voraussetzung von 45 Beitragsjahren.
Es sind dann auch Abschläge einzukalkulieren, wenn du vor dem regulären Renteneintrittsalter Rente beziehen willst.
Die Rente für langjährig Versicherte kann man mit 35 Jahren Wartezeit ab dem 63. LJ in Anspruch nehmen, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte mit einer Wartezeit von 45 Jahren ab dem 65. LJ.
Hier noch hilfreiche Hinweise zum Thema: "So liest man seine Renteninformation"
Das war auch meine Frage, weil im Renten Bescheid steht was ich jetzt bekommen würde, wenn ich renter wäre