Wenn ich Vollkasko 500 € SB habe, und mein Scheinwerfer kaputt ist, muss ich 150 € Teilkasko bezahlen?
10 Antworten
deine VK zahlt nicht einfach so, nur weil dein scheinwerfer kaputt ist.
Ist nur das Glas kaputt, so greift die Teilkasko und SB 150 werden von der Entschädigung abgezogen.
Bist du aber irgendwo angeprallt (was kein Tier war) und mehr als nur Glas ist beschädigt, so würde daraus ein Vollkaskoschaden mit höherem Selbstbehalt und ggf. Hochstufung.
Wieso sollte die TK deinen Scheinwerfer bezahlen? Bezahlen dir ja auch keinen Defekt am Motor. Glasbruch im Scheinwerfer eventuell, da aber auch warscheinlich nur anteilig, sodass es dich billiger kommt einen Scheinwerfer selbst zu besorgen und einzubauen.
Gruß
Versteh die Frage nicht.
Wenn du einen Teilkasko-Schaden hast, wie z.B. Glasbruch, so ist die SB hierfür 150,- €.
Bei einem Vollkasko-Schaden, greift die entsprechende SB von 500,- € alles klar?
In Deiner Vollkasko ist eine Teilkasko enthalten. Und die dafür geltende SB kannst Du Deinem Vertrag entnehmen.