Wenn ich mitte des Monats mit der Arbeit anfange, wann krieg ich mein letztes ALG2?

8 Antworten

Es gilt immer das Prinzip der Bedürftigkeit. Wenn Du zu Monatsbeginn (wenn Miete etc. fällig werden) nicht versorgt bist, bezahlt die Arge die üblichen Leistungen bzw. stockt das Arbeitsentgelt, das am Monatsanfang gezahlt wird, auf. Am Ende des Monats wird dann aufgrund des gesamten Einkommens im Kalendermonat Dein tatsächlicher Anspruch auf Alg2 berechnet. Dabei kommt es meist zu einer Rückforderung, bei der man sich aber auf Ratenzahlung einigen kann.

Wenn Einkommen im Kalendermonat zu erwarten ist (z.B. bei Zahlung zum 15.), dann wird die volle Leistung ausgezahlt, allerdings nur als Darlehen.

Du solltest auf alle Fälle die Unterlagen persönlich einreichen und Dir das auf Kopien bestätigen lassen. Das geht am Eingang bei der Information. Leider geht immer wieder etwas verloren, und wenn Du den Arbeitsbeginn aus Sicht der Arge nicht rechtzeitig gemeldet hast, ist das eine Leistungserschleichung.

Die Arge verlangt eine Verdienstbescheinigung und entscheidet dann nach dem Zuflussprinzip, also wann die Auszahlung des Gehaltes erfolgt, für welchen Zeitraum sie noch anteilig zahlen.

letiki05  17.02.2010, 20:15

Richtig.

Reich den Arbeitsvertrag ein mit dem Hinweis, wann Du die erste Lohnzahlung erhältst, falls das nicht im Vertrag steht. Nach Erhalt der ersten Abrechnung diese sofort einreichen mit einem Nachweis über den Zahlungsfluss, z.B. Kontoauszug oder Quittung. Die ARGE wird dann neu berechnen. Wenn Du Mitte des Monats die Arbeit aufnimmst, wirst Du kaum am Ende des Monats bereits das erste Geld erhalten, sondern erst im nächsten Monat. Dann kannst Du die bereits gezahlten Leistungen für Februar behalten. Für März wird dann neu berechnet und die Leistungen werden evtl. eingestellt. Möglicherweise hast Du aber noch einen aufstockenden Anspruch. Warte doch einfach ab, was die ARGE Dir schreibt.

Nephalin  18.02.2010, 06:06

Das ist so nicht ganz richtig !

Auch wenn man erst am 15ten die Arbeit aufnimmt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt bis spätestens zum 2ten des Folgemonats zu zahlen; Ausnahmen ergeben sich maximal aus dem Arbeitsvertrag, doch wöchtentliche Zahlungen sind heute ja eher selten.

Zudem dauert es eh einige Zeit bis die ARGE deine MEldung "verarbeitet", ergo wirst du zumindest für den laufenden Monat das komplette Geld erhalten.

Für den Folgemonat kannst du, wie vorher schon genannt, eine Überbrückung beantragen, die wird zumindest für die Miete meist problemlos gewährt.

Außerdem kannst du für den Folgemonat das geminderte Einkommen des halben Monats geltend machen, wodurch du dann ebenfalls die Miete noch für den Folgemonat beziehen können solltest.

Es gibt ansonsten noch einen "Trick": melde die Arbeitsaufnahme nicht per Telefon, sondern schriftlich oder per Fax.

Damit verzögerst du die Bearbeitung, ohne das dir jemand etwas vorwerfen kann.

In jedem Fall wirst du die "Überzahlung" zurückzahlen müssen.

Sollte der neue Arbeitsplatz zudem gefördet sein, also die ARGE Zuschüsse zahlen, dann hast du die wenigsten Sorgen, da dann meist für den ersten vollen Monat auch noch das Geld komplett von dort kommt und dann anschließend verrechnet wird.

letiki05  18.02.2010, 07:41
@Nephalin

Ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet, entzieht sich etwas meiner Kenntnis. Aber ich weiß, daß sich kaum jemand daran hält. Die meisten zahlen Mitte des Folgemonats, das steht auch so in den Verträgen. Eine Ausnahme bildet der öffentliche Dienst, dort wird grundsätzlich am letzten gezahlt. Nur, wenn jemand Mitte des Monats oder gar später die Arbeit aufnimmt, ist es meist personalorganisatorisch nicht mehr möglich, die Lohnzahlung zu bearbeiten.

Was die kleine Verzögerung der Mitteilung an die ARGE betrifft, habe ich das nicht angesprochen, da es aufs Wochenende zugeht und am kommenden Wochenende sind die Datenläufe, d.h. am Montag sind die Leistungen für März bereits angewiesen und können nicht mehr storniert werden.

suesse1983  02.03.2010, 11:59
@Nephalin

wo bitte steht geschrieben das der arbeitgeber verpflichtet bei eintritt mitten im monat das gehalt zum 2ten des folgemonats zu zahlen. es kommt drauf an wie der zahlungsrütmus der firma ist und wenn man da dann leider schon raus fällt bekommt man es halt erst darauf den monat.

Dann musst du aber Geld an die ARGE zurückzahlen, deren Leistungen werden immer für den Monat im Vorraus gezahlt..

ALG2 kannst du nicht "kündigen". Du musst sofort melden, wenn du eine Stelle antrittst und das genaue Datum angeben. Wenn die Arge dahinter kommt, dass du sie beschummelt hast, bekommst du richtig Ärger ! Du bekommst doch sicher am Ende des Monats von deinem Arbeitgeber schon Geld ?Oder erst am 15. 3. ?