wenn ich Drogen finde und bei der Polizei abgebe, habe ich dann Anspruch auf einen Finderlohn vom Besitzer wenn die Polizei diesen ermittelt?
7 Antworten
Nein.
Als erstes soll man beim fund gefährlicher und illegaler Sachen selbst nichts anfassen, sondern direkt die Polizei oder nötigen Kräfte informeren, ohne selbst etwas an zu fassen etc.
Zum anderen gibt es bei sowas keinen "Finderlohn". Die werden deine Personalien aufnehmen und vermerken dass du nicht eine Straftat begangen hast sondern zum aufklären beigetragen hast.
Finderlohn gibt es erst, wenn Du die aufgefundenen Drogen nach reichlichem Testen selbst gut findest.
Allerdings abzüglich der Kosten, die hätten aufgewendet werden müssen, um den Stoff zu kaufen, den Du beim Testen verbraucht hast. Die Kosten bestimmt der ermittelnde Polizeibeamte.
Vom Besitzer kann man ohnehin keinen Finderlohn verlangen, weil der Finderlohn voraussetz, das die Sache verloren wurde, was den Besitz gerade aufhebt. Anspruch auf Finderlohn hat man gegenüber dem "Empfangsberechtigten" §971 BGB. Den gibt es aber bei illegalen Drogen schlicht nicht.
Nein aber es gibt schon Fälle in denen der finder eine Anzeige bekommen hat für BTM Besitz ;)
Ich tippe mal, das dies auch darunter fällt.