Welches Studium muss man als Patentanwalt absolvieren?

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Du mußt irgendetwas wiss. technisches Studieren , Ingenieurwesen , Chemie , Physik, danach benötigt Du ein Jahr prakt. Tätigkeit, dann folgen 2 Jahre Vorbereitungsdienst in einer Patentanwaltskanzlei. Dann darfst Du die Prüfung zum Patentanwalt vor den Europäischen Patentamt ( EPA ) ablegen und die Berufsbezeichnung Patentanwalt führen und Europaweit tätig sein.

Die Ausbildung zum Patentanwalt ist in Deutschland formal durch die Patentanwaltsordnung (PAO) und die Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsordnung geregelt. Voraussetzung für die Ausbildung zum Patentanwalt ist danach zunächst ein erfolgreicher Abschluss eines naturwissenschaftlichen (z.B. Chemie, Physik, Biologie etc.) oder technischen Studiums (z.B. Elektrotechnik, Maschinenbau, Architektur, Metallurgie etc., auch technische Informatik) an einer wissenschaftlichen Hochschule. Darüber hinaus muss ein Patentanwaltsbewerber vor Beginn der Patentanwaltsausbildung seine praktisch-technische Berufserfahrung durch eine einjährige berufliche Tätigkeit nachweisen. In der Praxis geht der Arbeit als Patentanwalt aber je nach künftigem Tätigkeitsschwerpunkt oftmals eine mehrjährige Forschungsarbeit, z.B. im Rahmen einer Dissertation, voraus.

Es gibt zwei verschiedene Wege der Patentanwaltsausbildung. Die lange Patentanwaltsausbildung (§ 172 PAO) dauert bei bestandener Prüfung für die Zulassung als Vertreter vor dem Europäischen Patentamt 8 Jahre, sonst 10 Jahre. Viele in der Industrie angestellte Kandidaten absolvieren diesen Weg. Die kurze Patentanwaltsausbildung dauert 34 Monate und beginnt mit einem mindestens 26-monatigen Praktikum bei einem Patentanwalt oder einem in der Industrie tätigen Patentassessor, gefolgt von einem achtmonatigen Ausbildungsabschnitt beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Bundespatentgericht in München. Der Patentanwaltsbewerber muss außerdem an der Fakultät für Rechtswissenschaften der FernUniversität in Hagen ein zweijähriges Fernstudium im Allgemeinen Recht absolvieren oder an einer anderen rechtswissenschaftlichen Fakultät das 1. juristische Staatsexamen ablegen, um die erforderlichen juristischen Kenntnisse nachzuweisen. Am Schluss der Ausbildung erfolgt eine Prüfung, nach deren Bestehen der Titel Patentassessor verliehen wird, und der Voraussetzung zur Beantragung einer Eintragung in die Liste der Patentanwälte ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Patentanwalt