Welche Strafe für das Aussetzen von Kopfgeld?

4 Antworten

Kopfgeld = "death or alive"

könnte, je nach Formulierung und Verbreitungsart als

Versuch der Beteiligung (§ 30 StGB, Strafe ist die für den Versuch des angestrebten Verbrechens vorgesehene, also ggf. versuchter Mord),

oder

als Aufforderung zur Begehung von Straftaten (§ 111 StGB, bei erfolgreicher Aufforderung - Strafe die des Anstifters; bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe),

gewertet werden. Es kommt aber auf die Prüfung des Einzelfalls an. Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht.

ich denke, das hängt maßgeblich davon ab, wie du das mit dem "kopfgeld" formulierst. angenommen du sagst "10.000 € wenn ihr mir herrn .... bringt - lebend oder tot", dann ist das eine aufforderung zu einer straftat. ich kenne dafür das strafmaß nicht. letztlich wird es darauf ankommen, wie deine kriminelle vorgeschichte ist, bzw., ob es solch eine gibt. warst du bisher polizeilich nie auffällig, könnte ich mir vorstellen, dass du mit einem guten anwalt evtl. eine strafe bekommst, die noch gerade eben auf bewährung ausgesetzt wird. zumindest dann, wenn der kopfgeldlich gesuchte unbeschadet davon kam. wenn er allerdings aufgrund deiner aktion zu tode kommt, wird es eng für dich. bei guter führung könntest du aber nach geschätzten 18 monaten wieder auf freiem fuss sein. könnten aber auch bis zu 5 jahre werden.

sachlich  24.09.2012, 16:54

vielleicht macht es auch keinen unterschied, ob der kopfgeldlich gesuchte zu tode kommt oder nicht. der richter sagt vermutlich, dass er hätte zu tode kommen können und dass dies das strafmaß bestimmt.

du wirst genau so betsraft wie der MÖRDER (ja das ist mord) wenn der gesuchte getötet wird

es ist nicht direkt verboten eine belohnung auszusetzen, kommt halt auf die genauen umstände an

sachlich  24.09.2012, 16:51

anstiftung zu einer straftat wird doch nicht genauso bestraft wie die durchführung dieser straftat

sachlich  24.09.2012, 16:57
@NOOBIATOR

naja...ist eigentlich auch richtig so.

NOOBIATOR  24.09.2012, 17:00
@sachlich

du weisst genau was du zu tun hast ... hattes ne große klappe und jetzt entschuldige dich gefälligst.

die antwort von jonat ist recht kurz und ungenau, aber im prinzip hat er recht

wenn ich jemanden töte um das kopfgeld zu erhalten erfülle ich eines der mordmerkmale und bin somit der mörder.

sachlich  24.09.2012, 17:04
@NOOBIATOR

entschuldige, wenn ich mich geirrt habe. hier werden immer wieder mal falsche antworten gegeben. alles ist ohne gewähr und nach bestem wissen und gewissen. das kann passieren.

NOOBIATOR  24.09.2012, 17:06
@sachlich

dennoch kannst du dich bei jonat entschuldigen und die sache richtig stellen.

NOOBIATOR  24.09.2012, 17:07
@NOOBIATOR

sehr schön .. geht doch

sachlich  11.08.2018, 00:06
@NOOBIATOR

sonst geht´s dir gut?

Anstiftung zu einer Straftat, § 111 StGB, ist ohne Ausführung mit Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Haft belegt.

G imager761

sachlich  24.09.2012, 16:59

das deckt sich ja in etwa mit meiner antwort

NOOBIATOR  24.09.2012, 16:58

wieso gehst du von ner straftat aus ????

es passiert oft das wenn jemand steckbrieflich gesucht wird jemand ne belohnung für sachdienliche hinweise gibt die zur ergreifung des täters führt

sachlich  24.09.2012, 17:01
@NOOBIATOR

@noobiator - deshalb schrieb ich in meiner antwort, dass es darauf ankommt, wie man das formuliert mit dem kopfgeld - also für was genau es gezahlt wird.

fastlink  25.09.2012, 07:13
@NOOBIATOR

Eine Belohnung zur Ergreifung ist was anderes wie ein Kopfgeld. Das Kopfgeld bedeutet, mach seine Rübe runter, dafür bekommst Du Geld.

Rüber runtermachen? Mord!

Und wenn die Staatsanwaltschaft eine Belohnung für sachdienliche Hinweise geben möchte, dann darf die das. Du darfst auch das nicht, es sei denn, Du gibst das Geld der Belohnung der Staatsanwaltschaft und die setzt es aus.

NOOBIATOR  25.09.2012, 18:40
@fastlink

wie das genau mit der belohnung funktioniert kann ich auch nicht sagen

allerdings bedeutet kopfgeld nicht rübe runter wie es uns in filmen immer gezeigt wird

DanielWicked  08.12.2019, 03:53
@NOOBIATOR

ja schon, ABER das setzen staatliche BEHÖRDEN aus. In Deutschland gilt immer noch die Souveränität des Staates und das Gewaltmonopol seitens staatlicher Sicherheitskräfte.. Wenn du als Privatperson das machst, bist du schnell dran. Ausserdem gibt es auch noch das Delikt "Lynchjustiz"..