Welche Strafe erwartet meine Schwester bei der Polizei?
Hey,
Ich war heute mit meiner jüngeren Schwester shoppen. Da ich mich als Mann weniger für Klamottenläden interessiere, ging ich zwischenzeitlich in den Media Markt was wohl ein großer Fehler war..als ich zurückkam, sah ich meine Schwester an der Kasse stehen. Sie hatte Schmuck im Wert von 50 Eur geklaut und wurde dabei von der Ladendedektivin erwischt. Daraufhin musste sie sich ausweisen. Der Ausweis wurde fotografiert und ihre Daten aufgenommen. Sie hat nun in allen Geschäften dieser Filiale Hausverbot für 2 Jahre. Danach sollen die Einträge wieder gelöscht werden. Noch vor Ort zahlte sie den geklauten Schmuck und die 200 Eur Geldstrafe. Ich mache mir nur große Sorgen um sie da sie derzeit in der Bewerbungsphase steckt und eig bei mehreren sehr gut ankam. Kriegt sie jetzt Probleme mit der Lehrstelle ? Sehen sie das ? Wurde als geringfügiger Diebstahl vermerkt.
Vielen Dank !
8 Antworten
Wurde sie angezeigt? Dann Bestimmt Aber wenn es nur das Bußgeld und der eintrag ist dann bestimmt nicht
Dumme Sache - aber nur die Ruhe!
Deine Schwester hat einen Diebstahl begangen, ist erwischt worden und der LAden hat eine "Bearbeitungsgebühr" von 200 Euro erhoben. Ob er Strafanzeige stellen wird, ist damit natürlich noch nicht entschieden. Falls ja, erwartet deine Schwester ein Strafverfahren wegen Diebstahls, das allerdings bei Ersttätern meistens halbwegs glimpflich ausgeht.
In einem Führungszeugnis erscheint das erst, wenn eine Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen verhängt wird. Also muss sie erst mal abwarten, ob überhaupt Post von der Polizei kommt (sie kann das übrigens auch im Laden erfragen).
Aber selbst m Fall einer Verurteilung kann sie das als Jugenddummheit darstellen. Icxh glaube aber nicht, dass das alles so dramatisch ausgehen wird.
Da der Sachwert beglichen ist und die anfallende Gebühr der verbotenen Eingemacht beglichen ist, was letzteres jedoch sehr untypisch ist, darf in dem Fall kein Antragsdelikt gestellt werden (Anzeige).
Das fällt unter Schadenersatz nach BGB.
Beispiel: Wir treffen uns auf ein Kaffee und es kommt, aufgrund irgend etwas, dazu, dass du mein Hemd zerreist. Ich habe zwei Möglichkeiten:
1.) Außergerichtliche Einigung: Ich verlange von dir das Hemd entweder zu ersetzten oder den Gegenwert in Bar von dir zu erhalten.
2.) Gerichtliche Einigung: Ich zeige dich an, damit Was passieren soll? Den entstandenen Schaden zu begleichen.
Zu 1.) Wenn wir uns außergerichtlich Einigen, so kann ich dich nicht mehr anzeigen. Warum? Die Anzeige bewirkt, dass ich den Schaden erstattet bekomme. Du kannst nicht zweimal den Schaden begleichen.
Zu 2.) Vor Gericht kommt es nur dann, wenn das Interesse des Staates (Offizialdelikt) oder durch den Bürger gegen Bürger (Antragsdelikt). Ein Geschäft ist daher als Bürger zu sehen.
So die Frage: Wurde der Schaden beglichen? JA
Wurde eine Mahngebühr (untypisch) erhoben und beglichen? JA
Auf welcher Grundlage kann der Besitzer des Ladens eine Anzeige stellen? Ist ein Schaden entstanden der nicht beglichen wurde? NEIN
Wurde eine außergerichtliche Einigung angestrebt? JA
BGB ist Zivilrecht. Wenn es um Schadensersatz geht, stimmt es, dass der Anspruch nicht gleichzeitig gerichtlich und außergerichtlich durchgesetzt werden kann.
Aber bei einer Strafanzeige geht es um Strafrecht und nicht um eine zivilrechtliche Schadensersatzforderung.
Wenn ich einen Autounfall mit Personenschaden verursache, begleicht meine Versicherung den Schaden. Trotzdem bekomme ich ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, obwohl der Schaden beglichen wurde.
Das sind meiner Meinung nach zwei paar Schuhe.
Das ist richtig, ich hätte erwähnen sollen, dass es sich hier um ein Bagatelldiebstahl handelt, da das Diebesgut weder von Gesellschaftlicher Interesse war (z.B.: Kulturerbe) noch die Grenze im Sachwert übersteigen hat.
Bei Bagatelldelikte wird eine Verfolgung seitens der Staatsanwaltschaft fallen gelassen, vor allem wenn es um Jugendliche geht.
Dein Gegenbeispiel möchte ich kurz aufgreifen. Fiktiv gesprochen, wenn es eine private Straße wäre in einem befriedeten Besitztums, so würde zu keinem Ermittlungsverfahren kommen wenn ausgeschlossen werden kann, dass das öffentliche Interesse nicht betroffen ist. Gegenüber im Straßenverkehr welches nur im öffentlichen herrscht kommt noch das "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr", dies erlaubt es im StGB tätig zu werden.Auch hier wird oft das Verfahren eingestellt wenn der Subjektiver-Tatbestand eindeutig ist und die Schuldfähigkeit hierdurch ausgeschlossen werden kann.
Deine Beispiele passen nicht zur Fragestellung.
Wenn mich in einem befriedeten Besitz jemand umfährt, warum auch immer, würde ich trotzdem Strafantrag stellen können, wegen fahrlässiger Körperverletzung. Unabhängig davon, ob mein Schaden reguliert wurde oder nicht...
Was für eine Geldstrafe? Da wurde sie wohl über den Tisch gezogen schätze ich. Selbst wenn der Laden es als "Gebühr" gesehen hat, dafür dass nicht die Polizei eingeschaltet wird (was natürlich dennoch passieren kann).
Ist eine Geldstrafe bei Ladendiebstahl nicht was ganz normales ?
Natürlich nicht. Basierend auf welcher Rechtsgrundlage soll diese verhängt werden? Totaler Unsinn. Das grenzt schon als Selbstjustiz des Ladenbesitzers.
Das nennt sich Vertragsstrafe und ist eine zivilrechtliche Forderung, die mit den strafrechtlichen Konsequenzen erstmal nichts zu tun haben. Grundsätzlich zulässig, jedoch werden von Gerichten öfters die Höhen der Strafen beanstandet.
Es ist also kein Unsinn und hat auch nichts mit Selbstjustiz zu tun.
Also hat sie beides ? Anzeige + Strafgebühren ?
Weiß ich nicht. Kommt drauf an, ob Strafantrag gestellt wurde. Theoretisch möglich.
Es müssten die AGB überprüft werden ob eine solche Klausel enthalten ist. Selbst dann habe ich Zweifel an deren Wirksamkeit.
Der Link von Mitzie ist ganz hilfreich... kann sein, dass die in dem Fall unwirksam sind. Aber nicht grundsätzlich.
Ich hab da einige Fragen:
- Wieso hat sich deine Schwester den Ausweis kopieren lassen?
- Wo war die Polizei?
- Was soll das für eine ominöse Geldstrafe bitte gewesen sein?
- Hat sie sich wenigstens bescheinigen lassen, dass sie da 200€ bezahlt hat?
Ich kam erst später dazu. Sie war am weinen und die Ladenbesitzerin meinte daraufhin, dass sie ihren Ausweis vorzeigen und abfotografieren lassen müsse sonst würde die Polizei dazustossen. Aber ja die eingezahlte Geldstrafe (Kassenzettel) wurde mit einer Kopie vermerkt :)
Sie hätte gar nichts gemusst, nur weil die Ladenbesitzerin das sagt. Die Polizei darf das und das wars. Nicht, dass ich jetzt irgendwie Mitleid hätte.
Wieso darf keine Anzeige gestellt werden? Hast du dazu eine Quelle?