Welche Papiere muss ich beim Motorradfahren mit mir führen?
Ich habe 2 Motorräder. Eine Maschine hat 600ccm und ist auf 48ps gedrosselt da hab ich im Moment die Zulassungsbescheinigung Teil 1 , die Genehmigung der Drossel die von Alphatechnik mit geliefert wurde und die Abgasuntersuchung vom Tüv. Die andere ist eine 125er da hab ich nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 dabei. Muss ich mehr Papiere mitführen oder hat das so seine Richtigkeit?
5 Antworten
Wie beim Auto auch: Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil 1. Die HU-Bescheinigung mußt du aufbewahren, kannst sie aber zu Hause lassen.
Fahrzeugschein, wenn die Drossel im Fahrzeugschein nicht eingetragen ist noch eine ABE, und deinen Lappen :)
Drossel muß eingetragen werden, da sich dadurch etliche Punkte in der Zulassungsbescheinigung ändern und der korrekte Einbau vom TÜV abgenommen werden muß.
Du muß beim Fahren den Führerschein , die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die HU* Bescheinigung mitführen.
(*) bei dem Punkt streiten sich die Gelehrten noch, aber nimm halt mal mit.
Für HU- Bescheinigungen besteht keine Mitführpflicht sondern nur eine Vorlegungspflicht nach § 29 Abs. 10 StVZO. Ähnlich wie beim Ausweis. Man muss sich gegenüber Berechtigten ausweisen können ( Perso oder Pass vorlegen), eine Mitführpflicht besteht nach dem Passgesetz aber nicht. Bußgeldbewährt ist also das Nichtaufbewahren und somit nicht Vorlegen können. Zu Hause aufbewahren und auf Verlangen "beibringen" zu können, reicht völlig aus.
Den Fahrzeugschein (den Fahrzeugbrief Zuhauselassen!!!) und natürlich den Führerschein
fahrzeugschein und führerschein