Welche grundsätzlichen Unterschiede gibt zwischen einer OHG und einer GmbH?
4 Antworten
OHG: keine eigene Rechtspersönllichkeit, GmbH: eigene Rechtspersönlichkeit, juristische Person. OHG: persönliche Haftung der Gesellschafter, GmbH: grundsätzlich keine persönliche Haftung der Gesellschafter. OHG: Personengesellschaft (Gesamthandsgemeinschaft), die aufgelöst ist, wenn die Zahl der Gesellschafter unter zwei sinkt, GmbH: Kapitalgesellschaft, deren Bestand unabhängig vom Ein- und Austritt von Gesellschaftern ist, sie kann auch Einmann-Gesellschaft sein. OHG: kein eingetragenes Kapital, GmbH: Stammkapitalziffer wird im Handelsregister eingetragen. OHG: gesetzliche Vertretung nur durch Gesellschafter, GmbH: gesetzlicher Vertreter=Geschäftsführer kann auch ein Nichtgesellschafter sein. OHG: Gesellschaftsvertrag formlos, GmbH: Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet.
Einfach ausgedrueckt: die OHG ist eine Personengesellschaft, die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Ein grosser Unterschied ist, dass bei der OHG alle Gesellschafter persoenlich mit ihrem Privatvermoegen haften, bei der GmbH nicht. Wenn eine GmbH Insolvenz anmeldet, bleibt das Privatvermoegen der Gesellschafter unberuehrt.
OHG: Personengesellschaft, persönliche Gesellschafter, nur Vollhafter
GmbH: Kapitalgesellschaft, juristische Personen, nur Teilhafter
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