Welche Brandschutzregeln gibt es für Mülltonnenabstellplätze?
Die Mülltonnen eines Zwölffamilienhauses stehen neben der Tiefgarageneinfahrt, direkt an der Hauswand, welche eine Fensteröffnung in die Tiefgarage hat. Die Überdachung dieses Garagenvorplatzes wird von der darüberliegenden Wohnung gebildet. Die Tonnen sind frei zugänglich. Unser neuer Verwalter ist der Meinung, daß die Mülltonnen aus Brandschutzgründen so nicht stehen bleiben dürfen, zumal sie auch die Einfahrt zu einer danebenliegenden Einzelgarage stark einschränken.
Die Verlegung ist teuer und die Eigentümer sind mehrheitlich dagegen.
Hat jemand Ahnung von Brandschutzregeln für Mülltonnenabstellplätze?
3 Antworten
Meines Wissen gibt es dazu keine extra Vorschriften. Allerdings gibt es so was wie GMV (gesunden Menschenverstand). Und die Erfahrung zeigt das Mülltonnen gern mal das Angriffsziel von Brandstiftern sind, seltener entzündet sich Müll auch mal von selbst.
Oft genug ist es auch passiert das diese Brände auf die Fassade oder eben über Öffnungen in das Gebäude eindringen.
Euer Verwalter scheint sehr verantwortungsvoll zu sein. Als Bewohner wäre ich sehr froh so einen Verwalter zu haben. Die überwiegende Zahl der Verwalter ist da leider weniger aufgeschlossen und dann passieren eben Sachen wie in Dortmund https://www.wr.de/staedte/dortmund/dortmund-raeumt-aus-brandschutzgruenden-riesigen-hochhauskomplex-id211998999.html Und das ist nur die Spitze des Eisberges.
Was passieren kann zeigt das folgende Video und das ist nur eines von vielen Feuern wie es sie fast täglich irgendwo in Deutschland gibt.
Leider zu wenig Infos für eine "gescheite" Aussage.
Nochmals an den Verwalter ran, welche Gründe er dafür sieht (am besten Brandschutzverordnung, usw.) und damit den eigenen Vermieter schriftlich konfrontieren.
Örtlicher Feuerwehr beim Wochentreff Fotos zeigen und Antwort erbeten
Die Feuerwehren beschäftigen sich mit dem abwehrenden Brandschutz, im vorbeugenden Brandschutz sind die Wenigsten wirklich bewandert. Da gibt es eher Stellen bei der zuständigen Kreisverwaltung.