Wegen Zeitung austragen Kindergeld Abzug?

7 Antworten

das kindergeld wird nicht angetastet das bleibt normal und sie wird auch nicht so viel bekommen das da was gekürtzt wird .

Das Kindergeld wird nicht gekürzt. Bekommen deine Eltern Geld vom Staat in Form von Hartz 4, muss der Verdienst beim Amt angegeben werden. Bis zu 100€ sind für die gesamte Bedarfsgemeinschaft dabei anrechungsfrei. Wenn du also schon nebenbei etwas arbeitest und deine kleine Schwester dann auch, werden alle Einkünfte zusammen gerechnet. Bei Einkommen, die zw. 101€ und 999€  liegen, bleiben 20% anrechnungsfrei.   LG 

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Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann
unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weiter gezahlt werden." (quelle:https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI494673). Siebekommt es also weiterhin.

Beialg2 würde das kg lomplett angerechnet, genauso wie 80% vom Einkommen ab 100€ angerechnet werden. ( bsp:bei 200€blieben 120€)

das hat keinen Einfluss auf das Kindergeld; Arbeitszeiten und Endgeld ist gesetzlich geregelt

AntwortMarkus  22.10.2016, 12:11

Bei Ferienjobs  und Taschengeld Jobs gibt es keine Regelung  der Vergütung.  Meistens bekommt man um die 3 Euro in der STUNDE  fürs Prospekte  verteilen. 

Kindergeld wird bedingungslos gezahlt unabhängig vom Einkommen.