Wegen Zeitung austragen Kindergeld Abzug?
Hallo meine Schwester (13) würde gerne Zeitung austragen. Aber wird ihr das Kindergeld verkürzt? Oder bis wie viel Euro kann sie bekommen damit das Kindergeld bleibt? Danke im Vorraus
7 Antworten
das kindergeld wird nicht angetastet das bleibt normal und sie wird auch nicht so viel bekommen das da was gekürtzt wird .
Das Kindergeld wird nicht gekürzt. Bekommen deine Eltern Geld vom Staat in Form von Hartz 4, muss der Verdienst beim Amt angegeben werden. Bis zu 100€ sind für die gesamte Bedarfsgemeinschaft dabei anrechungsfrei. Wenn du also schon nebenbei etwas arbeitest und deine kleine Schwester dann auch, werden alle Einkünfte zusammen gerechnet. Bei Einkommen, die zw. 101€ und 999€ liegen, bleiben 20% anrechnungsfrei. LG
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Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann
unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weiter gezahlt werden." (quelle:https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI494673). Siebekommt es also weiterhin.
Beialg2 würde das kg lomplett angerechnet, genauso wie 80% vom Einkommen ab 100€ angerechnet werden. ( bsp:bei 200€blieben 120€)
das hat keinen Einfluss auf das Kindergeld; Arbeitszeiten und Endgeld ist gesetzlich geregelt
Bei Ferienjobs und Taschengeld Jobs gibt es keine Regelung der Vergütung. Meistens bekommt man um die 3 Euro in der STUNDE fürs Prospekte verteilen.
Kindergeld wird bedingungslos gezahlt unabhängig vom Einkommen.