Was wird passieren, wenn ich über 1200€ während eines Ferienjobs verdienen würde?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Was auf deiner Schulbescheinigung steht ist dann nicht relevant, du hast deine schulische Ausbildung schon vorher beendet, wenn du also nach den Ferien nicht wieder zur Schule gehst oder eine berufsvorbereitende Maßnahme ohne Vergütung machst, dann greift diese Sonderregelung für den Ferienjob nicht.

Das würde auch dann gelten, wenn du nach den Ferien dann eine Ausbildung mit Vergütung beginnen würdest oder ein Studium aufnehmen würdest.

Selbst wenn du dann wieder die Schule besuchen würdest, würde dann nur ein Freibetrag greifen und zwar der für dich günstigste.

Wenn du z.B. Bafög - beziehen würdest und zusätzlich noch ein Erwerbseinkommen erzielen würdest, stünde dir dann der pauschale Freibetrag von 100 € auf dein Bafög - auch nicht mehr zu, dann stünden dir nur die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu.

Würde man in einem reinen Ferienjob pro Jahr in bis zu 4 Wochen mehr als diese 1200 € verdienen, dann würde das Jobcenter dann den übersteigenden Betrag unter Berücksichtigung der normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll auf deinen Bedarf anrechnen.

Greift also in deinem Fall dann die Regelung mit dem Ferienjob nicht, dann greifen die normalen Freibeträge, dann würden dir vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag zustehen, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Diese Freibeträge würden dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergeben dann im Regelfall das anrechenbare Erwerbseinkommen, was dann auf deinen Bedarf angerechnet würde.

Wenn du dann zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit einer Aufwandsentschädigung noch zusätzliches Erwerbseinkommen erzielen würdest, dann greift der Freibetrag von 200 € wegen dem Ehrenamt und nicht die 100 € Grundfreibetrag.

Beispiel :

Angenommen du würdest dann 200 € fürs Ehrenamt bekommen und zusätzlich noch 450 € Brutto = Netto erzielen, dann würden dir nicht nur 170 € Freibetrag auf die 450 € Brutto Erwerbseinkommen zustehen, sondern diese 200 € wegen dem Ehrenamt und auf die übersteigenden 350 € vom Brutto ( weil die 200 € anstelle der 100 € Grundfreibetrag rücken würden ) kämen dann nochmal 20 % Freibetrag = 70 € dazu.

Dann würde der gesamte Freibetrag bei 270 € und nicht nur bei 170 € liegen.

isomatte  31.07.2020, 13:40

Danke dir für deinen Stern !

malikilyas 
Beitragsersteller
 08.07.2020, 15:10

Danke dür die ausführliche Erklärung. Ich habe heute auch das Jobcenter angerufen. Sie haben mir dasselbe erzählt. VIELEN DANK

Hier werde ich am Ende 791,70€ kriegen.

Ob das Geld unter die 1.200 € - Regelung fällt, kann ich nicht sagen. Möglicherweise Ja. Falls Nein, kommen die im ALG 2 üblichen Freibeträge auf Erwerbseinkommen zum Tragen: 100 € Grundfreibetrag plus - grob gesagt - 20 Cent von jedem weiteren € bis zu einer Verdienstgrenze von 1.000 €.

Da werde ich 487,50€ als Aufwandsentschädigung bekommen.

Aufwandsentschädigungen sind bis 200 € anrechnungsfrei. Die Differenz wird vermutlich angerechnet.