Was wenn mich ein Clown erschreckt darf ich ihn dann schlagen?
Also dürfte ich den Clown vermöbeln oder sonstiges?
6 Antworten
Du darfst nur eine Körperverletzung bis zum Totschlag begehen, wenn du eine Gefahr im Akt der Notwehr oder Nothilfe von dir oder anderen Personen abwenden musst.
Also kannst du den Clown nicht einfach schlagen, nur weil er dich erschrickt. Läuft er allerdings mit einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand (Baseballschläger etc.) auf dich zu, um dich zu verletzen, darfst du ihn natürlich schlagen oder anders verletzen, sodass er handlungsunfähig wird.
Liegt er am Boden, darfst du aber nicht weiter auf ihn einwirken.
Ja darfst du die meisten laufen mit einem Baseball Schläger oder anderen Hand Gegenständen rum was für dich eine Bedrohung da stellt und du musst mit Notwehr handeln. Egal ob er dich nur erschrecken will oder nicht! Andere Möglichkeit ist Run :)
Das ist situationsabhängig. Rechtfertigen lässt sich das durch Notwehr, d.h. wenn er mit einer Kettensäge oder einem Messer auf dich zu rennt oder dich körperlich angeht, dann ist das sehr wohl Notwehr. Wenn er dich 'nur' erschreckt, dann ist dann schon grenzwertig, eventuell lässt man das als Affekthandlung durchgehen...
nein das ist körperveletzung solange er dich nicht auch angreift darfst du das nicht
Erschrecken allein rechtfertigt nicht daß du ihn umhaust :D
Aber es gibt ja noch diese sog. Affekthandlungen wenn du verstehst was ich damit andeuten möchte
OK ja ich weiß was du meinst ...aus Reaktion handeln :D