Was wäre wenn Mutter stirbt und Vater kein sorgerecht hat?
Hallo! Diesmal ist es einfach eine frage die ich stelle weil es mich interessiert c: Also, mal angenommen meine Mutter stirbt und hatte das alleinige sorgerecht, ich, 13 jahre, möchte nicht zu meinem Vater da er 1. Sträfling ist(Schlägerei, Diebstahl, hat meine Mutter geschlagen als ich jünger war usw.) 2. Ein Alkohol/drogenproblem hat. Müsste ich trotzdem zu ihm oder kann ich bei meinem (Halb)Bruder, 23 jahre, und seiner Freundin wohnen wenn meine Mutter einen Brief verfasst in dem steht das ich zu meinem Bro soll und es mit ihm so geklärt ist? Und vor allem, habe ich Mitspracherecht? Würde mich auf antworten freuen! ☆~Nesrin
6 Antworten
Wenn dein " Vater " deine Mutter geheiratet hat er automatisch das Sorgerecht und wenn nicht bist du gezwungen in ein heim zu ziehen oder nähere angehörige z.B (Oma , Onkel Tante etc. )
1. dein vater ist nur weil er in der vergangenheit mal leute geschlagen hat, geklaut hat etc kein sträfling. interessiert keinen, dass er deine mutter schlug
2. ist genauso unnütz und egal. wenn er trinkt oder was nimmt, hat er kein unbedingtes problem damit.
das er kein sorgerecht hat, ist kein hindernis. das kann er sich jederzeit selbst holen. entweder indem er deine mutter auffordert dies zu erklären oder indem er sich das gerichtlich einholt.
sollte deiner mutter was zustoßen, wird das jugendamt auf dem plan kommen und entscheiden wo du hin kommst gemeinsam mit dem familiengericht. dazu stehen zur debatte dein vater, wenn er dies will oder eben andere familienmitglieder: oma, tante, onkels oder eben dein bruder. voraussetzung ist, er hat arbeit, kann dich ernähren und hat genügend platz und lebenserfahrung. ob deine mutter einen brief schreibt oder nicht, macht keinen unterschied und erklärt nur ihren derzeitigen wunsch was mit dir passiert.
du bist 13 und kannst mittlerweile mit reden vor gericht und wirst auch gehört. frage ist dann ob sich deine derzeitige sicht mit der realität in den verhältnissen deines vaters auch deckt und ob er überhaupt durch umgänge eine bindung in irgendeiner weise zu dir hätte. lass uns also hoffen, dass deine mutter noch gute 100 jahre vor sich hat :)
das sorgerecht geht erst mal ans jugendamt und dieses entscheidet, mit deiner mitwirkung, und prüfung der vorgeschlagenen personen weiter.
automatisch geht es nicht an den vater.
Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1626a Absatz 3 oder § 1671 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Salue
Mit 13 Jahren ist man durchaus fähig, die Tragweite solcher Entscheidungen in diesem Extremfall zu sehen. Die Behörde wird in einem solchen Fall mit Dir sprechen und Deine Meinung berücksichtigen.
Die spezielle Ausgangslage mit Deinem Vater wird kaum dazu führen, dass man Dich ihm "zwangszuweist".
Wenn sich die Möglichkeit bietet, das Du bei Deinem Bruder und seiner Freundin leben kannst, oder sich andere gute Möglichkeit zu Deinem Wohl auftut, wird man dies mit Sicherheit berücksichtigen.
Das Deine Mutter im Voraus etwas schreibt, ist nicht nötig. Es steht immer das "Kindeswohl" an erster Stelle.
Auch die Behörden möchten einen guten Job machen. Bestimmt aber würde man Dir einen Beistand als neutralen Berater zuteilen.
Es grüsst Dich
Tellensohn
Schaden tut es bestimmt nicht. Es ist aber nicht Bedingung.
Die Behörde muss das Umfeld des Kindes, aber auch dessen Meinung berücksichtigen.
Zweifellos wird man auch den Kindesvater befragen, um dessen Lebensumstände abzuklären.
Den Bruder und seine feste Partnerin wird man ebenfalls aufbieten. Da geht uns ebenfalls um die Lebensumstände und natürlich auch darum, ob die beiden diese Verantwortung übernehmen möchten.
Wie überall wird die Bürokratie eine Weile dauern. In dieser Zeit wird man mit einer provisorischen Lösung (evtl. mit dem Bruder) oder mit einem Kinderheim "arbeiten".
Die Umstände mit dem Tod der Mutter wären ja schon schlimm genug. Ich glaube aber schon daran, dass man eine vernünftige und gute Entscheidung fällen wird.
Tellensohn
erst mal hat der vater dann das sorgerecht. sollte er dann damit einverstanden sein das du beim bruder lebst ist das auch ok
ansonsten darfst du deine bedenken beim jugendam täussern, die werden das dann prüfen.
der wunsch deiner mutter muss nicht berücksichtigt werden
Nein, der Vater bekommt nicht automatisch die Sorge, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hatte.
Und natürlich muß der Wunsch der Sorgeberechtigten berücksichtigt werden.
der wunsch muss nicht berücksichtigt werden. es ist ein wunsch, nicht mehr. er kann berücksichtigt werden wenn nicht sdagen spricht. also wenn der vater damit einverstanden ist
Unfug. Die Mutter war allein sorgeberechtigt, da ist ihr Wunsch maßgeblich.
es ist nicht mehr als ein wunsch. sie war sorgeberechtigt. nach ihrem tod gibt es nur noch eine person die da sorgeberechigt sein klann. das ist dann der andere elternteil.
So ein Unsinn.
Die Großeltern können sorgerberechtigt werden, die Tanten und Onkels auch. Das Jugendamt kann die Vormundschaft ebenfalls bekommen.
Da der Vater keine gemeinsame Sorge hatte, geht da nichts automatisch.
Wenn er sein Kind gewollt hätte, dann hätte er die Sorge ja schon viel früher beantragt.
verwandte können das sorgerecht übertragen bekommen - müssen aber nicht. das kann nur ein gericht entscheiden.
den leiblichen eltern steht das sorgerecht zu - da sie es nicht bekommen kann auch nur ein gericht entscheiden. um das zu verweigern oder zu entziehen müssen schon schwerwiegende gründe vorliegen.
Er zahlt nicht mal Unterhalt und hasst meinen (Halb)Bruder, bezweifle das er damit einverstanden ist ^^"
ob er unterhalt zahlt wäre dabei egal. er muss dich nicht "kaufen". die eletern haben das sorgerecht. das ist auch nur sehr schwer zu entziehen.
je älter du bist desto wichtiger wird dabei allerdings was du willst. solange es dem wohl nicht widerspricht
Der Vater hat hier in diesem Fall kein Sorgerecht.
Er hätte nur automatisch die alleinige Sorge, wenn er das gemeinsame Sorgerecht hatte.
"Das Deine Mutter im Voraus etwas schreibt, ist nicht nötig. Es steht immer das "Kindeswohl" an erster Stelle."
falsch - sorgerechtsverfügungen sind sehr wohl notwendig um einen reibungslosen übergang zu gewährleisten. notfalls prüft das JA evtl. den wunsch und könnte ihm nicht entsprechen (kindeswohl).