Was tun bei Polizeiwillkür ANLAUFSTELLE BERATUNGSSTELLE?
Hallo. Wo könnte man sich hinwenden, wenn man Polizeiwillkür ausgeliefert ist? Was tun wenn man keine Zeugen hat? Was tun wenn einem nahegelegt wird, dass ein fairer Prozess nicht zustande kommen wird, da man davon ausgehen muss, dass der Richter befangen ist.. Ein Antrag zur Verlegung der Verhandlung in eine andere Stadt wegen Befangenheit des Richters ist scheinbar ohne Zeugen nicht möglich.
Der Fall:
Polizeibeamter ausser Dienst also in zivil zeigt Person an, obwohl diese sich nur ordnungsgemäß verhalten hat... Dabei protokolliert er die Situation falsch. Er lässt wichtige Fakten weg, die ihn selbst zur Last gelegt werden könnten...
Wieviel wiegt die Aussage eines Beamten?
11 Antworten
Danke allen für die Antworten..
Eine Anlaufstelle gibt es scheinbar nicht.. Man geht scheinbar von der 100%igen Korrektheit von Polizeibeamten aus. Dass dies leider oft nicht zutrifft habe ich im Zuge dieser Vorfälle oft erkennen müssen.
Man geht vor Gericht wohl davon aus, dass ein Beamter besonders geschult darin ist, die Situation richtig darzustellen.
Dass ein Beamter vorsätzlich die Unwahrheit schildert um jemanden zu schaden, wird kategorisch ausgeschlossen. Beamte sind auch nur Menschen. Und sie verstricken sich ebenso im Alltag in Machtkämpfe und Streitereien..
Seine Macht und Stellung derart auszunutzen, ist verwerflich, muss man aber wohl hinnehmen in den meisten Fällen?
Vielleicht kannst du ja noch weiterhelfen.. Danke schon mal für deine ausführliche Antwort.. Bitte nimm doch das Freundschaftsangebot an - hier möchte ich nichts mehr dazu schreiben..
"Danke schonmal für Deine ausführliche Anwort." Ja klasse, Herzchen, würdest Du uns alle mit den nötigen Informationen versorgen, könnten wir Dir vielleicht auch Tipps dazu geben, sind ja auch einige Leute aus der Branche hier im Forum unterwegs." Rück raus, dann wird Dir geholfen.
Na ja ich hatte den Fall schon genau beschrieben und habs wieder löschen lassen, da es so genau beschrieben war, dass man nicht ausschließen kann, dass eine daran beteiligte Person den Thread liest und erkennt um was es geht. Das möchte ich nicht.
Rechtsschutz zahlt bei Strafsachen nicht, lediglich hinterher, wenn man freigesprochen wurde
Falsch.
Das kann man durchaus mit abschließen.
Und "hinterher, wenn man freigesprochen wurde" ist auch völliger Blödsinn - denn es gibt nichts zu zahlen, wenn man freigesprochen wurde.
Bezogen auf staatliche Entscheidungen – der Legislative, Exekutive oder Judikative – bedeutet Willkür das Fehlen eines sachlichen Grundes und damit jedenfalls einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien.
Willkür liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn eine Rechtsanwendung, insbesondere eine gerichtliche Entscheidung, nicht nur fehlerhaft, sondern unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht. Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist. Dabei ist Willkür im objektiven Sinn zu verstehen und enthält keinen subjektiven Schuldvorwurf.
Sofern Grundrechtsträger betroffen sind, stellt eine willkürliche Entscheidung zugleich einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Willkürverbot) gemäß Art. 3 Abs. 1 GG dar und kann auf die Verfassungsbeschwerde hin aufgehoben werden, wenn kein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung gegeben ist.
So dass zu Begrifflichkeit und Darlehung (übrigens bist du der besagte Grundrechtsträger).
Da ich den Fall nicht kenne solltest du dir ersteinmal die Frage stellen, ob du wirklich etwas Getan hast, dass gegen bestehende Gesetze und/oder Verordnungen verstößt!.. Wenn ja hat der Polizist zu und im Recht gehandelt! Wenn nicht kannst du entsprechen des oberen Textes handeln. Wenn du die Zeugin angibst glaube ich dass das Gericht sie vorladen kann!
Zwecks Begrifflichkeit wäre die Klärung Ordnungswidrigleit oder Straftat auch ganz gut. Wenn ich richtig lese hast du ne Owi begangen..der Polizist reagiert und das Aufihnzufahren als Nötigung verstanden (§240 StgB). Was ja schon von Hunter01 dargestellt wurde. Somit wäre das Fahren schon die beschriebene Straftat und du damit Haftbar zu machen - wenn Existenz bedroht wäre aber mit deutlich geringerer Strafe als ein gutsituierter Geschäftsmann. Unklar ist eben die Lüge bzw das Auslassen der Polizeiaussage.
Ist die Sache schon bei Gericht anhängig? Bevor es soweit kommt solltest Du keine unbedachten Dinge tun und auch keine Aussagen gegenüber der Polizei. Da Du nicht selbst Betroffener bist, versuche bitte nicht die betroffene Person von irgendetwas zu überzeugen. Soweit ich es aus der Fragestellung entnehmen kann, ist Dir nicht klar, wer der Richter ist und das die betroffene Person dem Richter irgendein persönliches Motiv vorwerfen kann, was zu einer Befangenheit führen soll. Üblicherweise ist das Gericht dazu da zu entscheiden, eine ANLAUFSTELLE BERATUNGESTELLE ist da nicht der richtige Weg, wenn es keine rechtliche Beratung gibt.
Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand...
leider stimmt der Spruch immer noch. Wir werden sogar noch von einem Polizisten regelmässig überprüft, obwohl der Prozess schon lang vorbei ist und mit einem Freispruch geendet hat.
Ich fürchte, auch wenn du im Recht bist, wenn du keine Zeugen hast...
Möglicher Weise bleibt dir wirklich nur ein Umzug.
Und ob es dafür Beratungsstellen gibt weißt du nicht vielleicht? Irgendwohin muss man sich doch wenden können..
Danke schonmal.
Wenn man die "ÜBERPRÜFUNGEN" so hinnimmt, (ohne Grund) ... da hat man doch einen Hasen am LAUFEN... :(
Was meinst du Andrea?
Ich weiß nicht, ob dir da etwas noch nicht aufgefallen ist: wenn du keinen Zeugen hast, hört dir sowieso keiner zu. Und nicht jede Überprüfung bekommst du gleich mit. Der fragt ja die Nachbarn auch, ohne mir Bescheid zu sagen. Ich bin nicht mehr so naiv, an Gerechtigkeit in diesem Staat zu glauben. Wenn dir ein Polizist, ohne Zeugen natürlich, eine Kampfansage macht, hast du ein Problem, auch wenn du das in das Reich der Fiktion schieben möchtest.
Genauso wie du, denkt "unser" Polizist. "Da muss doch was sein". Ich hoffe, du hast einen anderen Beruf...
Tut mir leid, weiss ich nicht. Ich bin am System gescheitert. Rechtsanwälte arbeiten auch nur für dich, wenn du fleissig zahlst. Mit Glück kommst du mal an einen gewieften, der wirklich mal ein bisschen aufwirbelt, aber die sind rar... und so dick ist mein Portemonnaie ja auch nicht.
@Bibumeier .. danke
Wenn dir ein Polizist, ohne Zeugen natürlich, eine Kampfansage macht, hast du ein Problem,
Genau so ist der Fall..
Es gibt eine junge Zeugin, die alles beobachtet hat und selbst entzetzt war. Leider verbieten ihr die Eltern gegen einen Beamten auszusagen.
@ Gegengift.. Ich wünsch dir viel Glück, bzw. deinen Verwandten. Wie gesagt, ich musste durch Ähnliches, bei uns ne Nr. dicker... und ich weiß, dass man zusätzlich zu diesem Kampf auch noch die Häme der Ungläubigen einstecken muss, die unser Rechtssystem für fehlerfrei und gerecht halten. Du merkst, für wie glaubwürdig du den meisten hier erscheinst, die im gleichen Atemzug aber behaupten, dass ein Polizist auch nicht glaubwürdiger wäre...
Also, ich drück die Daumen!
Bibumeier: Natürlich musst du für einen Anwalt zahlen, genauso wie für deine Wohnung die Miete und die Rechnung in Supermarkt.
Alternativ hast du die Möglichkeit, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.
Wenn du dafür auch nichts bezahlen möchtest, dann hast du auch keinen Anspruch auf einen Anwalt - so einfach.
Gegengift: Wie alt ist die Zeugin?
@ AUTSCH!!! Kinder willst du nicht wirklich mit rein ziehen!!! Die Eltern wissen schon, warum die Kleine NICHT aussagen soll...
Kann ich leider nicht sagen.. Sie wird wohl kein Kind mehr sein, da sie in einem Laden arbeitet, der direkt an dieser Stelle liegt..
Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht in jedem Fall... schon gar nicht, wenn du klagen willst und nach deren Meinung keine Aussicht auf Erfolg besteht. Es ist alles nicht so einfach und glatt, wie es scheint... Und natürlich hab ich Anwälte bezahlt. Die haben soviel von mir bekommen, das ich eigentlich einen hauseigenen hätte einstellen können. Aber hier gibt es eben auch welche, die nicht können oder wollen, und welche, die ihren Beruf noch ernst nehmen. Leider ist es von außen nicht zu erkennen, welche Sorte du engagiert hast. Also steht und fällt dein Glück mit der Kompetenz deines Anwaltes - so einfach ist das..
Unser Rechtssystem ist sicherlich nicht fehlerfrei - nichts ist fehlerfrei.
Sicherlich ist es blöde, wenn man durch einen solchen Fehler in Mitleidenschaft gezogen wird, aber unsere Polizisten tun viel für unsere Sicherheit, lassen sich bisweilen grundlos abknallen von irgendwelchen Junkies und stehen bereits mit einem Bein im Knast, wenn sie sich nicht zuerst erschießen lassen, ehe sie die Schusswaffe auf einen flüchtigen Mörder richten.
Ungerechtigkeit gibt es nicht nur in die eine Richtung, sondern in die andere auch.
Wäre es nicht so, wären wir Götter.
Und mal ganz ehrlich - wer weiß denn wirklich, wie sich eine Sache zugetragen hat?
Irgendein Urteil muss gefällt werden, auch wenn eine Aussage gegen eine andere steht.
Die Wahrscheinlichkeit einer Fehlentscheidung steht also 50/50.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Polizist lügt ist aber geringer.
Insofern kann hier nur Schadensbegrenzung betrieben werden.
@moosmutzelchen.. ..ich will nicht weiter drauf rumreiten.. Ich sehe die Sache ganz objektiv.. Der Beamte hat sich selbst starffällig gemacht.. Von einer Gegenanzeige rät der Anwalt ab, da es aussichtslos wäre, da er meint es würde in der Praxis immer zugunsten des Beamten entschieden..
Dann können es die Eltern nicht verbieten.
Wenn du in einer Strafsache angeklagt wirst (315c StGB beispielsweise), kann die Staatsanwaltschaft die Zeugin vorladen und die muss dann aussagen.
Ich weiß ja nicht, was du gemacht hast (oder auch nicht) und ob es unter 315 fällt.
Wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht, solltest du nicht klagen.
Wenn du eine Versicherung hast, die nur selten Erfolgsausichten sieht, solltest du sie wechseln.
Wenn du angeklagt wirst, brauchst du dich nur verteidigen und das ist abgedeckt.
Wenn du bei einer niedlichen Ordnungswidrigkeit viel Wind um nichts machen willst, ist das dein Privatvergnügen - wie zum Beispiel ein Besuch im Kino oder Hansa Park.
Nee, nur weil du dich über das Verhalten ärgerst, hat sich der Beamte noch längst nicht stafbar gemacht.
Grundvoraussetzung dafür ist immer mindestens der Vorsatz.
Woher willst du wissen, dass es kein Fehler war?
Warum unterstellst du dem Beamten Willkür?
Gegenklage ist sicherlich eine denkbar unkluge Idee, aus deiner Kiste sollteste doch relativ unbeschadet rauskommen.
Denn auch in Deutschland gilt bei Aussage gegen Aussage, wenn es hart auf hart kommt "im Zweifel für den Angeklagten".
Also es geht um eine Strafanzeige die in der besonderen finanziellen Situation die Existenz kosten könnte..
Gegenanzeigen wollen wir nicht machen (davon wurde uns sowieso abgeraten, da aussichtslos wegen fehlender Zeugen). Wir wollen lediglich, dass die Wahrheit ans Licht kommt.
Dafür gibt es keine Beratungsstelle Man kann gegen Beamte eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten
Wenn diese junge Zeugin volljährig ist,haben ihre Eltern nicht das Recht, ihre Aussage als Zeugin gegen ihren Willen zu verbieten.
Das ist doch so klar wie Klosbrühe ! ( hat meine widerliche Lehrerin immer gesagt . ) Natürlich zahlt eine Rechtschutzversicherung nicht bei einer Klage wenn keine Erfolgsaussichten bestehen. Und schon garnicht wenn es sich um eine Aussage gegen einen Wacht - meister handelt. Denn der bekommt beim Gericht fast immer Recht. Dafür sorgt dann auch schon der Staatsanwalt.
Die in ganz seltenen Fällen zum Erfolg führt .
Quatsch, ohne Schilderung nicht nachvollziehbar, deine Darstellung kann nur subjektiv sein, also müsste man beide Seiten hören.
Deine "Fallschilderung" gibt nichts her, wenn du nichts angestellt hast dann gibts auich nicths zu "protkollieren"
@48Clemens
Ebenfalls eine extrem hilfreiche Antwort. Nur so bleiben Probleme der Korruption stets unentdeckt.
Die Situation genau zu schildern würde den Rahmen sprengen. Situation wurde mit dem Anwalt genau besprochen. Es liegt keine strafbare Handlung vor. Der Vorgang wurde vom Beamten falsch geschildert. Bzw. hat er entscheidende Fakten einfach weg gelassen, da diese ihn selbst belasten würden!
Die Zeiten, das Angaben der Polizei "höher" bewertet werden, sind schon lange vorbei (außer vielleicht in einem kleinen bayerischen Amtsgericht), hier schient dann also Aussage gegen Aussage zu stehen.
Im Zweifelsfall also immer für den Angeklagten
Soweit zur Theorie... mit dieser Aussage stempelst du alle als Lügner ab, die Gegenteiliges erlebt haben...
Ich frage mich immer, wo einige Leute die Vorstellung hernehmen, für einen Anwalt nichts bezahlen zu müssen...
Auch für das erste Gespräch muss bezahlt werden - das ist eine Dienstleistung, die in Anspruch genommen wird.
Wenn ein Anwalt das für Umme macht, dann ists schön, aber sicherlich nicht gewöhnlich.
Gegengift, wenn du einen Anwalt bereits eingeschaltet hast, was willst du dann von uns?!
Der kennst sich doch damit am besten aus.
Gegenteiliges habe ich schon selbst auf erschreckende Art und Weise erlebt..
In diesem Fall geht es tatsächlich um eine bayerische kleinere Stadt.
Ich suche eigentlich nach Anlaufstellen, die sich insbesondere mit dieser Thematik auskennen und vielleicht guten Rat geben können.
RICHTIGER gehts nimmer.
Du musst nicht fettschreiben, ich überlese dich schon nicht.
Auch Anlaufstellen kann dir dein Anwalt eher sagen, wenn er mit solcherlei Fällen schon zu tun hatte - und davon gehe ich mal aus, ansonsten haste eine schlechte Wahl getroffen.
Außerdem solltest du jedwede Aktivität diesbezüglich mit deinem Anwalt besprechen.
@bibumeier:
hier wird niemand als Lügner abgestempelt nur wird ein Betroffener nie objektiv urteilen, genauso wie du offensichtlich
Fein, das wenigstens du deine Objektivität behalten hast und weißt, dass Betroffene grundsätzlich mit ihrer Einschätzung falsch liegen. Ich beuge mich vor soviel Weisheit...
OK. Wollte nur noch mal darauf hinweisen.. Der Anwalt bekommt volles Vertrauen, da er schon einmal gut geholfen hat. Spezialisiert ist er jedoch nicht.
Wozu brauchst Du anderweitig guten Rat, wenn Du einen Anwalt hast? Außerdem wer soll den solche Beratungsstellen zahlen? Du bist in meinem schon etwas längeren Leben, der nach einer solchen schreit. Das Du nicht sagst, um was es überhaupt geht...das läßt für mich tief blicken. So rein kann Dein Gewissen nicht sein. Wir hören hier nur Deine Seite. Wer sagt denn, dass das was Du so sagst korrekt ist? Du kannst nicht erwarten, dass wir hier jemandem glauben, den wir gar nicht kennen, der nicht mit den Fakten rausrückt....und bei Kritik entsprechend biestig wird...sorry, so läuft das im Leben nicht. Letztendlich steht ja wohl Aussage gegen Aussage, was soll da schon entschieden werden? Ein Polizeibeamter ist vor Gericht auch nur ein Mensch wie Du. Was hast Du eigentlich für Vorstellungen, wie korrupt unser Staat ist?
Du scheinst in einer anderen Welt zu leben . Hier muß ich mich einfach dem Bumeier in seiner Ansicht anschließen .
Dem ist garantiert nicht so! Nachdem ich nun deinen Vorgang näher kenne, kann ich mir eher Es gibt eigentlich nicht viele Polizisten, die sich außerhalb der Dienstzeit gemüßigt sehen, eine einfache Verkehrsordnungswidrigkeit zu verfolgen. Darum wundert mich das Ganze schon etwas. Andererseits gibt es auch hier Wichtigtuer. Ich war nicht dabei, kann es deshalb nicht so sicher beurteilen. Bleiben wir also bei den Fakten:
Meine persönliche Einschätzung, wenn dein Fall so ist, wie du ihn geschildert hast: Schenke dir den Rechtsanwalt und dessen Kosten, außer du hast eine Rechtschutzversicherung. Wäre ich der zuständige Richter, würde ich das Verfahren einstellen. Auch Richter mögen wichtigtuerische Polizisten, die sich als Sheriff aufführen nicht und können so etwas ganz gut einschätzen.
Eine Beschwerdestelle in deinem Sinne gibt es nicht. Aber es steht dir frei, eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das zuständige Polizeipräsidium zu senden. Der Beamte muß dann eine entsprechende Stellungnahme verfassen und du bekommst nach einigen Wochen eine Mitteilung. Hier wird es aber mit Sicherheit heißen, daß man den Fall sorgfältig geprüft hat und kein Vergehen des Beamten feststellen konnte.