Was tun bei Fremdabnehmer beim Stromzähler?

7 Antworten

Die Frage ist: Wem gehört das Haus

Du schreibst es gibt 2 Zähler, aber der Strom des Nachbarn läuft über  den Zähler der Mutter.

Meinst du das wirklich genau so, oder ist der 2te Zähler auch auf den Namen der Mutter gemeldet? Wenn ja, ummelden auf den Nachbarn.

Wenn der Strom wirklich über ihren Zähler läuft. Vermieter ansprechen, Elektriker muss die Anlage umklemmen

egalregal 
Beitragsersteller
 08.03.2017, 12:29

Nicht alles, nur ein Teil, halt der Keller. Der Vermieter hat es damals gebaut für sich aber er ist nie dort eingezogen. Und irgendwann hat er es dann vermietet. 

Ja umklemmen ist ja schön und gut aber mich interessiert ob man ein Schadensersatz anfordern kann

LittleMac1976  08.03.2017, 12:36
@egalregal

da bin ich mir nicht sicher, aber wenn, dann sicher nur privat und ob das lohnt......Anwalt ist teuer etc. Sprecht am besten mit Vermieter und betroffenen Mieter

Das ist schwierig... gerade wenn es um ansprüche aus (längst) vergangenen tagen geht, die nicht so einfach zu beweisen sind und neutrale zeugen aufzutreiben wird hier denke ich mal relativ schwierig.

ich fürchte das Beste was vor gericht rausspringen kann, wäre ein vergleich. den kann man gegegebenfalls auch außergerichtlich z.B. bei einem Schiedsmann anstreben.

das hat den vorteil, dass es erst einmal nicht so viel kostet wie ein gang vor gericht, hat aber auch den nachteil, dass es eben nicht ganz so verbindlich ist, wie das letzte Wort des Richters...

ich drück euch die daumen.

lg, Anna

egalregal 
Beitragsersteller
 08.03.2017, 12:35

ok dankeschön

Es sollte objektiv geklärt sein das die Elektroanlagen nicht sauber getrennt sind. Das kann ein vom EVU konzessionierter Elektriker durchführen, besser wäre ein ö.b.u.v. Sachverständiger.

Einen finanziellen Ausgleich wird es nur für einen bestimmten Zeitraum geben können (hier sind die Juristen gefragt).

Denkbar wäre, wenn die Elektroanlage seit jeher von ein und demselben Elektriker instand gehalten wurde, der wo  möglich die Anlage auch noch getrennt hatte, auf den Sachverhalt anzusprechen. Handwerker haften bis zu 30 Jahre für grob fahrlässiges Verhalten.

egalregal 
Beitragsersteller
 08.03.2017, 13:17

Ok dankeschön. Ich erkundige mich auch nochmal bei der TEN

Gute Frage... man wird es über die Jahrzehnte ja nicht mehr rückwirkend auseinanderklamüstern können, welchen Anteil Strom deine Mutter bzw. eure Familie tatsächlich verbraucht hat und welchen der Nachbar. Man könnte höchstens auf Grundlage einer Hochrechnung/Durchschnittsverbrauch der Geräte eine Pauschale feststellen.

Ihr solltet das Anzapfen des Stromzählers zweifelsfrei dokumentieren und beweisen können, evtl. die Polizei einschalten zur Beweisaufnahme? Und es dann eurem Stromanbieter vorlegen, ich vermute mal das die das weitere Vorgehen dann entscheiden müssen und ob ihr eine Gutschrift bekommen könnt. Die Stromanbieter werden solche Fälle sicher nicht zum ersten Mal bearbeiten. Im Zweifel einfach dort erkundigen.

ghost40  08.03.2017, 12:33

Die Aufgaben des Netzbetreibes bzw. Versorger enden beim Zähler als Übergabepunkt. Was dahinter passiert liegt nicht in dessen Verantwortung und von daher ist er auch keine Schlichtungsstelle.

egalregal 
Beitragsersteller
 08.03.2017, 12:26

ok danke

Rückforderungen werden schwierig. Dazu müsste man den Schaden beziffern können, was kaum möglich sein wird.

Was man machen sollte ist die sofortige Unterlassung verlangen.

norgur  08.03.2017, 12:48

Ja. Aber auf Schadenersatz klagen kann ich nur wenn ich auch eine Schadenssumme habe.

egalregal 
Beitragsersteller
 08.03.2017, 12:27

Trotzdem hat meine Mutter einen Schaden von keine ahnung wie vielen euros