Was tun bei Fremdabnehmer beim Stromzähler?
Folgendes Problem. Es geht um ein Einfamilienhaus wo 2 Parteien wohnen. Es sind 2 Stromzähler vorhanden. Erst jetzt nach 25 Jahren ist uns aufgefallen dass der Strom vom nachbarn über unseren Zähler läuft. bzw von meiner Mutter. Sie wohnt jetzt 25 Jahre dort und unser Nachbar seit ca 15 Jahren. Die gesamte Heißungsanlage und das Kellerlicht inkl. aller Kellerräume laufen über den Zähler unserer Mutter. Und unser Nachbar hat ein großes Kühlhaus. Das zieht ebenfalls einiges an Strom. Klar stellt man sich jetzt die Frage warum merkt man es jetzt erst? Ganz einfach, wir Kinder sind alle ausgezogen. Mit Strom waren wir alle nicht sparsam. Allerdings ist es schon seltsam dass man als 1 Mann Haushalt einen Berg an Strom verbraucht während ein 4 Mann Haushalt weniger verbraucht. Meine Fragen, wie kann man vorgehen? Was muss man machen und hat man eine Chance da vorzugehen? Es sind ja sogesehen über Jahre einige an Euros weggegangen auf Kosten meiner Mutter.
Vielen dank im vorraus
7 Antworten
Die Frage ist: Wem gehört das Haus
Du schreibst es gibt 2 Zähler, aber der Strom des Nachbarn läuft über den Zähler der Mutter.
Meinst du das wirklich genau so, oder ist der 2te Zähler auch auf den Namen der Mutter gemeldet? Wenn ja, ummelden auf den Nachbarn.
Wenn der Strom wirklich über ihren Zähler läuft. Vermieter ansprechen, Elektriker muss die Anlage umklemmen
da bin ich mir nicht sicher, aber wenn, dann sicher nur privat und ob das lohnt......Anwalt ist teuer etc. Sprecht am besten mit Vermieter und betroffenen Mieter
Das ist schwierig... gerade wenn es um ansprüche aus (längst) vergangenen tagen geht, die nicht so einfach zu beweisen sind und neutrale zeugen aufzutreiben wird hier denke ich mal relativ schwierig.
ich fürchte das Beste was vor gericht rausspringen kann, wäre ein vergleich. den kann man gegegebenfalls auch außergerichtlich z.B. bei einem Schiedsmann anstreben.
das hat den vorteil, dass es erst einmal nicht so viel kostet wie ein gang vor gericht, hat aber auch den nachteil, dass es eben nicht ganz so verbindlich ist, wie das letzte Wort des Richters...
ich drück euch die daumen.
lg, Anna
ok dankeschön
Es sollte objektiv geklärt sein das die Elektroanlagen nicht sauber getrennt sind. Das kann ein vom EVU konzessionierter Elektriker durchführen, besser wäre ein ö.b.u.v. Sachverständiger.
Einen finanziellen Ausgleich wird es nur für einen bestimmten Zeitraum geben können (hier sind die Juristen gefragt).
Denkbar wäre, wenn die Elektroanlage seit jeher von ein und demselben Elektriker instand gehalten wurde, der wo möglich die Anlage auch noch getrennt hatte, auf den Sachverhalt anzusprechen. Handwerker haften bis zu 30 Jahre für grob fahrlässiges Verhalten.
Ok dankeschön. Ich erkundige mich auch nochmal bei der TEN
Gute Frage... man wird es über die Jahrzehnte ja nicht mehr rückwirkend auseinanderklamüstern können, welchen Anteil Strom deine Mutter bzw. eure Familie tatsächlich verbraucht hat und welchen der Nachbar. Man könnte höchstens auf Grundlage einer Hochrechnung/Durchschnittsverbrauch der Geräte eine Pauschale feststellen.
Ihr solltet das Anzapfen des Stromzählers zweifelsfrei dokumentieren und beweisen können, evtl. die Polizei einschalten zur Beweisaufnahme? Und es dann eurem Stromanbieter vorlegen, ich vermute mal das die das weitere Vorgehen dann entscheiden müssen und ob ihr eine Gutschrift bekommen könnt. Die Stromanbieter werden solche Fälle sicher nicht zum ersten Mal bearbeiten. Im Zweifel einfach dort erkundigen.
Die Aufgaben des Netzbetreibes bzw. Versorger enden beim Zähler als Übergabepunkt. Was dahinter passiert liegt nicht in dessen Verantwortung und von daher ist er auch keine Schlichtungsstelle.
ok danke
Rückforderungen werden schwierig. Dazu müsste man den Schaden beziffern können, was kaum möglich sein wird.
Was man machen sollte ist die sofortige Unterlassung verlangen.
Ja. Aber auf Schadenersatz klagen kann ich nur wenn ich auch eine Schadenssumme habe.
Trotzdem hat meine Mutter einen Schaden von keine ahnung wie vielen euros
Nicht alles, nur ein Teil, halt der Keller. Der Vermieter hat es damals gebaut für sich aber er ist nie dort eingezogen. Und irgendwann hat er es dann vermietet.
Ja umklemmen ist ja schön und gut aber mich interessiert ob man ein Schadensersatz anfordern kann