Was sind die vor und Nachteile vom HIS?
Bitte kurz und einfach erklären danke
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Versicherung
Versicherungsbetrug kann leichter nachgewiesen werden durch Meldung beim HIS:
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS)Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) wird in Form einer Auskunftei von der Informa Risk + Fraud Prevention GmbH (informa HIS GmbH, Kreuzberger Ring 68,65205 Wiesbaden) betrieben.
Das System HIS wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) entwickelt, die Datenschutzaufsichtsbehörden wurden bei der Erarbeitung der Kriterien beteiligt. Die Auskunftei dient dem Zweck, Versicherungsbetrug zu bekämpfen und die Risikoprüfung effizient zu gestalten. Im Antragsfall dient es der Risikobeurteilung, im Leistungsfall der Sachverhaltsaufklärung, darüber hinaus auch der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch.
An das HIS angeschlossen sind neben der Kraftfahrzeugversicherung, die einen wesentlichen Teil der Auskunftei ausmacht, auch Unfall-, Rechtsschutz-, Sach-, Lebens-, Transport- und Haftpflichtversicherungen. Private Krankenversicherungen sind nicht an das HIS angeschlossen.
Eine Versicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen befugt, eine Datenübermittlung an das HIS (Einmeldung) vorzunehmen. Betroffen von HIS-Einmeldungen sind regelmäßig Vorgänge, in denen ein erhöhtes Risiko vorliegt oder Auffälligkeiten auf einen möglichen Versicherungsbetrug hindeuten könnten.
Von einer Einmeldung können sowohl Leistungs- als auch Schadensfälle betroffen sein. Beispiele dafür sind:
betrügerisches Verhalten des Antragstellers, sowohl bei Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages als auch bei einem Leistungsantrag,
atypische Schadenshäufigkeiten,
der sorglose Umgang mit einer versicherten Sache,
abhanden gekommene oder bei einem Unfall erheblich beschädigte Kraftfahrzeuge.
Einmeldungen im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung erfolgen z. B. regelmäßig bei einem Totalschaden des Fahrzeuges oder der fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis bei einem Schaden von über 2.500,-- Euro.
Vor einer Einmeldung ist gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO immer das berechtigte Interesse der Versicherung, möglichen Versicherungsbetrug zu bekämpfen bzw. Risiken zu erkennen, mit dem Interesse des Betroffenen im Einzelfall abzuwägen. Auskünfte an (andere) Versicherungen werden nur im Einzelfall bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gegeben. Die Abfragen werden protokolliert und stichprobenhaft überprüft.
Antrag- bzw. Anspruchsteller werden von der Versicherung über die Einmeldung der Daten informiert.
Darüber hinaus steht jedem Betroffenen gem. Art. 15 DS-GVO das Recht zu, eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten bei der informa HIS GmbH zu verlangen. Zu dieser Auskunft gehört auch die Herkunft dieser Daten, mögliche Empfänger dieser Daten und der Zweck der Verarbeitung. Hinweise zum Auskunftsrecht finden Sie hier.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung