Was passiert wenn ich eine Werbung auf einem privat Grundstück ohne Erlaubnis aufstelle?

4 Antworten

Im Zweifel eine Aufforderung zum Rückbau und eventuell Busgeld / Strafe

Da man für das Aufstellen von Außenwerbung ,auf Privatgrundstücken,eine Baugenehmigung benötigt und diese wohl ohne Zustimmung des Eigentümers kaum bekommen dürfte,kommt da einiges zusammen.

Länderebene:

  • Verstoß gegen die örtlichen Gesetze,über das Anbringen- bzw. Aufstellen von Außenwerbung

Eigentümerseite:

  • unberechtigtes Betreten
  • Hausfriedensbruch
  • verbotene Eigenmacht

Sollte der Eigentümer einen guten Tag haben und es sich um eine gewinnversprechende Werbung handelt,könnte er auch noch auf Gewinnbeteiligung klagen.

Die rechtlichen Fakten wurden schon genannt - somit Vorsicht - Finger weg !!

WENN DU jedoch die Werbung auf einen Auto-Anhänger aufbaust / stellst, .... dann..-..-.. ja dann...sieht es schon > e t w a s < anders aus.

Ist dabei deutlich sichtbar, das es > N O C H . N I C H T< fertig ganz ist, dann ist´s auch noch "keine Reklame" sondern ein UNFERTIGEr AUFBAU der scheinbar mal für Werbezwecke genutzt werden soll. Für ein paar Wochen basteln sollte es mit der "zukünftigen Reklame " garantiert gehen. Aber auch hier ist etwas Vorsicht geboten - es gibt auch hier ein zeitliches Limit, wo man wenigstens mal freundlich wegen des Segens des zuständigen Verwaltungs-Dieners hierzu anfragen und möglichst um schriftliche Stellungnahme bitten sollte !

Argumentation dafür: 1 x wöchentl. durchs Dörfchen fahren wollen / 2-3 Tage beim Supermarkt aufstellen und und und... so wie es viele Möbelhäuser und Co. ja auch ständig machen.

Anmerk.: Mit Zaunpfählen winkt man nicht, aber....

Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigung = Anzeige !