Ist es strafbar das Grundstück eines Kindergartens kurz zu betreten ohne Erlaubnis?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Freiheitsstrafe ist wohl etwas übertrieben!

Ich würde einfach die Leiterin des Kindergartens fragen, ob es ok ist, dass ihr euren Ball holt, falls er mal wieder über den Zaun fliegt.

Dann ist das sicher kein Problem. Ansonsten wäre es im schlimmsten Fall Hausfriedensbruch.

das ist hausfriedensbruch. wenn euch ständig der ball auf das grundstück fliegt, solltet ihr einmal überlegen woran das liegt. so etwas kann man nämlich auch abstellen. stell dir vor kinder sind auf dem grundtstück unterwegs und wird von eurem ball getroffen. dann habt ihr ein großes problem.

Theoretisch schon, allerdings ließe sich darüber gut diskutieren:

Nach §867 BGB muss Euch der Besitzer des Grundstücks das Betreten erlauben, um den Ball wiederzuholen. Daraus folgt aber nicht unmittelbar, dass Ihr das Recht zum Betreten habt.

Ganz einfach liegt der Fall, wenn der Kindergarten nicht "befriedet" ist, also keinen Zaun drumherum oder keine geschlossene Eingangspforte hat. Dann ist das Betreten nicht verboten.

Mit Zaun: kann als Hausfriedensbruch geahndet werden

Ohne Zaun: stellt zwar eine Eigentumsstörung dar, die aber nicht strafbewehrt ist = bleibt also folgenlos

Btw: ihr hättet einen Rechtsanspruch auf Herausgabe bzw. Betreten, der aber dem Berechtigten dargelegt werden muss (§ 867 BGB).

Na ins Gefängnis kommst du nicht gleich. 

Aber was spricht dagegen kurz zu Klingeln ( auch Kindergärten haben Klingeln) und so fragen ob du den Ball holen darfst? Gehört einfach zum guten Ton. Oder du fragst ob es ok, ist wenn ihr euch den Ball zurückholt.

NOch ne Alternative: Schießt ihn nicht über den Zaun; spielt woanders