Schlägerei wer ist schuld und kann mir was passieren?
Hallo
Wen einer mir zuerst in einer Schlägerei eine Faust gibt und ich in so zu sagen K.O schlage bin ich dann schuld? Soweit ich weiß zählt doch das als Notwehr oder nicht?
3 Antworten
Das hängt von den Umständen ab. Schlägst du einen K.O . ist das eine Körperverletzung. Hat die Polizei das aufgenommen kommt es zum Strafverfaheren. Macht der Geschädigte eine Anzeige,ist der selbe Faktor. Es geht es zum Jugendgericht. Wenn du unter 21.Jahre bist.,trifft dich Jugendstrafrecht. Wenn du Älter als 21.Jahre bist ,tritt Erwachsenstrafrecht zu. Wird dir ein Schuld nachgewiesen -kommt im Erstfall eine Bewährungsstrafe,mit Auflagen. Bei Unschuld und Notwehr-gehst du ohne Strafe aus der Verhandlung. Erspare dir diese Frage in Zukunft ,wenn du vohrer Nachdenken tust.
Halli, In diesem Fall hast du die Notwehr angewendet, aber es kommt immer darauf an, wie sehr du ihn geschlagen hast. War er ganz ohnmächtig? Wie lange? Wie stark war die Faust, die er dir gegeben hat? Wenn du mit dem zurückschlagen nicht über trieben hast, dann gilt es als notwehr, aber wenn du vieeel mehr zurück geschlagen hast, als er dich geschlagen hat, dann kann dir etwas passieren.. Darrhaf
Ob das Notwehr war oder nicht ist aus der Beschreibung nicht ersichtlich.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
D.h. zu erst muss der Angriff rechtswidrig sein und gegenwärtig (also entweder im Gange oder kurz bevorstehen) und dann muss deine Handlung erforderlich sein.
Erforderlich heißt, dass du das Mittel wählen darfst, dass den Angriff sicher beendet (impliziert ist da natürlich auch eine gewisse Eignung des Mittels). Lediglich bei Mitteln, die dieselbe Chance haben musst du das objektiv mildeste nehmen.
Die Handlung muss also nicht verhältnismäßig sein.