Was passiert nach einer Inobhutnahme?

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Das Jugendamt wird versuchen, die Kinder in eine oder mehrere Pflegefamilien zu geben. Wenn die Eltern dagegen nichts unternehmen, bleibt es dabei, bis die Kinder 18 sind. Falls Du die Voraussetzungen erfüllst, darfst Du auch beim Jugendamt beantragen, die Kinder zu Dir zu holen.

Novosibirsk  27.01.2018, 01:42

Zitat:

" Falls Du die Voraussetzungen erfüllst, darfst Du auch beim Jugendamt beantragen, die Kinder zu Dir zu holen."

Dies hätte Margot Honecker, Ministerin für Volksbildung der DDR, nicht besser formulieren können.

Offensichtlich werden hier im blinden Vertrauen auf die Angemessenheit jeglichen staatlichen Handels die Fakten wieder einmal auf den Kopf gestellt, Diese Überheblichkeit ist nur noch mit Satire zu ertragen. vgl. hierzu die gefährlichste Mutter Deutschlands unter  https://www.youtube.com/watch?v=z08jaZMbrBE

Wenn die Eltern gar nichts tun, bleiben die Kinder erst mal im Heim.

Wenn eine Wohnung so sehr vermüllt war, daß die Kinder in Obhut genommen wurden, muß das schon heftig gewesen sein - und weit jenseits eines unaufgeräumten Kinderzimmers.

Wie es weiterläuft? Interessiert das denn die Eltern? Dann würde sie doch was unternehmen? Vielleicht ist es für die Kinder in so einem Fall besser, wenn sie in der Obhut des Jugendamtes bleiben, wenn sich also jemand um sie kümmert. Eventuell kommen sie dann in Pflegefamilien.

Mir fehlt da die rechtliche Seite etwas. Dem ältesten Kind, welches die Sache schon gut versteht, wurde gesagt, dass eine Inobhutnahme normalerweise auf 6 Wochen angesetzt ist. In dieser Zeit sind die Eltern weiter Erziehungsberechtigte und werden auch durch das Heim angesprochen. Bleibt das im Zweifelsfall wirklich über Monate/Jahre? Oder geht das dann doch vor das Vormundschaftsgericht... kenn sowas nur aus dem Fernsehn.

anorevia  19.08.2009, 22:05

Wenn von der Seite des JA ersteinmal von 6 Wochen geredet wurde, ist es möglich, dass die Kinder in einer Kriseneinrichtung sind. die ist (in Berlin kenn ich das so) auf max. 3 Monate eingerichtet. Bis dahin haben die Eltern Zeit die Angelegenheit zu klären. Schaffen sie es, können die Kinder auch früher zurück. Das prüft jedoch das JA.

Nenek  04.08.2009, 16:21

Das mit den 6 Wochen dürfte ein Erfahrungswert des Jugendamts sein. Im § 42 SGB VIII habe ich keine verbindliche Frist gefunden, aber das Jugendamt soll so schnell wie möglich klären, ob es möglich ist, die Kinder wieder zu ihren Eltern zu bringen oder andernfalls von Familiengericht entscheiden lassen, wo sie hin sollen.

espaulinsche 
Beitragsersteller
 05.08.2009, 12:29
@Nenek

Danke!

hilfe hilfe ich brauche dringt hilfe meine kinder sind am 04.10,2011 in obhut des jugendamt genommen worden seit dem geht es berg ab mit meinen zwei jünger kinder mein kleine die erst 7 ist macht in hose weint sehr viel mein kleiner der 9 ist macht alle seine spielsachen kaputt weil sie nach hause wollen mein großen sohn der14 ist raucht undd trinkt seit der obhut name und mein mann und ich müßen zusehen wie unse drei kinder zu grunde gehen sagen wir was dann heißt es wir sind aggresiv bitte bitte wie kann ich mich dagegen durchsetzten ich bin am ende

Die Kinder werden so lange im Heim oder einer Pflegefamilien bleiben (Jugendliche ggf. noch in betreuter WG), bis in iher Ursprungsfamilie das Kindeswohl nicht mehr gefährdet ist.

TwilightHeinz81  04.08.2009, 14:32

So isses.