Was passiert mit jemanden dessen Identität trotz aller Möglichkeit nicht feststellbar ist?
Keine wahre Geschichte, nur eine ernstgemeinte Theoretische Frage: Wenn jemand sich bei einer Routinekontrolle nicht ausweisen kann, wird man ja irgendwann auf den Polizeirevier versuchen die Identität festzustellen.
Beim durchsuchen wurde nichts gefunden, nichts in der Fahndungsliste, keine Fingerabdrücke, Handy zeigt keine Hinweise, keine bekannten Nummer..., Keine DNA passt...
Was passiert jetzt? Wird er solange festgehalten bis er "auspackt"?
Und wenn ja, kann das auch Jahre sein?
2 Antworten
Ohne Straftatbestand wird er wieder laufen gelassen.
Falls Straftat, entscheidet ein Richter, ob es eine Untersuchungshaft oder direkte Verhandlung nebst Urteil gibt.
Es herrscht die Pflicht in Deutschland sich auszuweisen. Er wird so lange in Haft gesteckt, bis er sich ausweisen kann und will.
Dann erzähl mir mal wie es wirklich läuft. Da bin ich aber mal gespannt.
Wer bitte soll denn über die "Haft" entscheiden? Und wo soll sie abgesessen werden? Gelten die Regeln der U-Haft oder die von Strafhaft? Das sage doch mal.
Und soweit ich mich erinnere sind 12 Stunden die Grenze bei der Freiheitsentziehung zur ID-Feststellung.
Wer bitte soll denn über die "Haft" entscheiden?
Logischerweise ein Richter. Ach, mal logisch denken....
Und wo soll sie abgesessen werden?
Logischerweise im Gefängnis. Ach, mal logisch denken...
Gelten die Regeln der U-Haft oder die von Strafhaft?
Logischerweise die der U-Haft. Ach, mal logisch denken...
Und soweit ich mich erinnere sind 12 Stunden die Grenze bei der Freiheitsentziehung zur ID-Feststellung
Wüsste ich nichts von. Quelle?
163c StPO?
Nenne doch bitte Du die Rechtsquelle nach der das alles möglich ist was Du schreibst. Danke.
Die festgehaltene Person ist unverzüglich dem Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sie ergriffen worden ist, zum Zwecke der Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung vorzuführen
Witzig, witzig...
Ja, richtig. Dennoch gilt die Obergrenze von 12 Stunden maximal. Zu der steht kein Richter drin. Also Festnahme, dann läuft die Uhr. Der Richter hat das Sagen ob weiterhin (bis auf die Ausnahme) bis zu 12 Stunden, dann ist Schluss, so lese ich es.
Bedeutet "so lange" wirklich "so lange"? Also auch bis in die Unendlichkeit?
Natürlich. Dann kommt er vermutlich nach einer Zeit fest ins Gefängnis.
Das ist Humbug.