was muss ich mit der Niederschrift machen?
Hallo; ich bin 16 Jahre alt und wurde gestern beim versuchten Diebstahls im Wert von 19,99 Euro erwischt, was ich natürlich zu tiefst bereue!!! Ich habe alles sofort zugegeben, die Ware zurückgegeben und es war das erste Mal. Es wurde eine Strafanzeige gestellt. Was passiert mit mir jetzt ? Das Problem ist, dass ich noch drei Slips in meiner Tasche hatte, wofür ich den Bon nicht mehr habe! Die habe ich definitiv zu 100% gekauft! Allerdings gibt es dafür leider keine Beweise, wobei man auf den Überwachungsaufnahmen definitiv sehen würde, dass ich an dem Tag NICHT in der Unterwäscheabteilung war! Jetzt habe ich eine Niederschrift von der Polizei bekommen, da meine Slips beschlagnahmt wurden. Ich kann den Bon aber nicht bei der Polizei vorzeigen, was passiert damit jetzt ?
Und ja ich weiß, dass das absoluter Mist ist/war, das sehe ich ein!
2 Antworten
Ich würde sagen, im Zweifel für den Angeklagten. Wenn sie dir nicht nachweisen können, dass du die Slips auch geklaut hast, kann dir nichts passieren. Dafür haben sie sie ja wahrsch. auch beschlagnahmt, um eben deine Schuld feststellen zu können.
Keine panik da passiert nix du hast ihn verloren.. Dafuer koennen sie dir nichts anhaben (keine beweise) ABER du solltest sowas nie wieder machen denn beim 2.mal werden sie dich nicht so einfach davonkommen lassen..