Was kann man bei einer unfähigen Schwerbehindertenvertretung tun?
Hallo
Die Schwerbehindertenvertretung in unserem Betrieb ist absolut unfähig. Sie vertritt nur ihre eigenen Interessen und verbreitet Lügen über Andere, sobald sie den Mund aufmacht.
Wenn man sie auf Fehlverhalten anspricht wird sie beleidigend und teilweise agressiv. Sie hilft nur, wenn man sie auffordert und selbst dann macht sie nur das Nötigste.
Da sie selbst schwerbehindert ist, meint sie, dass sie nur jeden zweiten Tag was machen müsste.
Sie lässt ihre Kollegen, die auch schwerbehindert sind, die Arbeiten erledigen, die sie nicht macht, weil sie das ja nicht "darf".
Sie erzählt auch, dass sich beim Betriebsrat über Lästereien etc. in unserer Abteilung beschwert würde. Was erstens nicht stimmt und zweitens denke ich, dass sie das gar nicht weitergeben dürfte, wenn es so wäre.
Wenn sie Beschwerden hat, sagt sie immer "der Chef will das so". Wenn man dann mit ihr zum Chef will, um das zu klären, nimmt sie ihre Aussagen sofort wieder zurück.
Ich bin erst seit etwa einem halben Jahr in diesem Betrieb und habe mitbekommen, dass 3/4 der Kollegen - auch die Schwerbehinderten - nicht mit ihr zusammenarbeiten wollen.
Was kann man da tun?
3 Antworten
ich denke mal da hilft nur eine Aussprache mit den ganzen Kolegen und den verantwortlichen Meister oder Vorgesetzten von du zu du wird da wenig zu erreichen sein, es giebt nun mal solche Leute, nicht nur in behinderten Kreisen, auch in gesunden arbeitsfähigen Umfelt
was sagt denn der Betriebsrat zu deinen Vorwürfen?
Wenn du nun schreibst, dass 3/4 aller Kollegen nicht mit dem Schwerbehindertenvertreter zusammenarbeiten möchten, frage ich mich, wer hat den dann gewählt.
Momentan könnt ihr nichts tun ausser die Schwerbehindertenvertretung darauf hinweisen, daß 2014 die nächsten Wahlen sind und sie, falls sie das Amt noch einmal möchte, das tun soll, wofür sie gewählt wurde.
Die Aufgaben und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung kann man im § 95 SGB IX nachlesen. Einige Beispiele: Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen, Interessenvertretung, Hilfe, Beratung im Betrieb, Anregungen und Beschwerden schwerbehinderter Menschen entgegennehmen und bei Berechtigung mit dem AG auf eine Lösung hinwirken u.v.m.
Wenn sie manche Aufgaben nicht erledigen "darf", kann sie das von anderen schwerbehinderten Kollegen nicht verlangen. Ist sie weisungsbefugt dass sie die Arbeit verteilt?
Es gibt die Möglichkeit der Amtsenthebung (§ 94, Abs. 7 Satz 5 SGB IX): "Auf Antrag eines Viertels der wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen kann der Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt ( § 119 SGB IX) das Erlöschen des Amtes einer Vertrauensperson wegen grober Verletzung ihrer Pflichten beschließen"
Würde ich aber nicht empfehlen. Zum einen sind die Hürden der "Amtsverletzung" ziemlich hoch und müssen bewiesen werden, zum anderen kann es gut sein, dass bis dorthin schon Neuwahlen sind.
Die unzufriedenen schwerbehinderten Kollegen (nur diese wählen die Schwerbehindertenvertretung) sollen sich zur Wahl stellen, die jetzige nicht mehr wählen und das Amt in Zukunft besser führen.