Was ist zu beachten, wenn ich von Österreich nach Hamburg auswandere?
Als EU Bürgerin hab ich das Recht auf Arbeit, wohnen in DE. Wie sieht es mit einer Doppelstaatsbürgerschaft aus?
8 Antworten
Wichtig ist eine Wohnung und einen Job zu finden. Alles andere kommt dann von ganz alleine.
Prinzipiell ist es nichts anderes, wie ein Umzug von Linz nach Wien. Du hast zwar in Deutschland kein Recht auf Arbeit, aber du hast das Recht hier zu arbeiten und zu leben. Um eine Staatsbürgerschaft brauchst du dir erstmal keine Gedanken zu machen, da musst du erstmal ein paar Jahre in Deutschland leben.
Wenn du einen Job hast, sagt dir der Arbeitgeber, welche formellen Dinge erforderlich sind. Wenn du eine Wohnung hast, musst du dich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Aber das sagt dir dann der Vermieter. Ist alles recht unkompliziert.
Du darfst in Hamburg leben und arbeiten (wenn Dich jemand anstellen will, oder wenn Du dort einen Betrieb gründest). Du hast auch Anspruch auf Sozialleistungen, aber nicht vom ersten Tag an.
Du kannst auch um eine deutsche Staatsbürgerschaft ansuchen, wobei dir da das deutsche Recht einige mittelschwere Hüren in den Weg legen wird (Aufenthaltsdauer, Einbürgerungstest). ABER du kannst nicht eine Doppelstaatsbügerschaft bekommen, weil das österreichische Staatsbürgerschaftsecht eine solche nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Genehmigung zuläßt. Also verlierst du die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch an dem Tag, an dem Du Deutsche wirst.
Unter allen Voraussetzungen (wirtschaftlicher Erfolg, Unbescholtenheit, keine Mitgliedschaft bei zweifelhaften Truppen, Integrationsleistung, …) darfst du nach 8 Jahren einen Antrag stellen, mit weiteren Voraussetzungen ist das auf 5 Jahre verkürzbar. Ein Recht auf Einbürgerung besteht aber normalerweise nicht.
Du hast nicht das Recht auf Arbeit du hast das REcht arbeiten zu dürfen, das ist was anderes.
Doppelte Staatsbürgerschaft geht nicht. als EU Mitglied mal ebenso die Deutsche zu bekommen auch nicht
Die kannst du natürlich beantragen. Aber sie wird nicht einfach so gewährt, weil du das gerne hättest. Es muss schon einen sachlichen Grund dafür geben. Gerade weil du ja als EU-Bürgerin die Doppelstaatsangehörigkeit gar nicht brauchst.
Für Österreichische Staatsbürger gibt es per Gesetz normalerweise keine Möglichkeit einer Doppelstaatsbürgerschaft. Und auch mit dem "Recht auf Arbeit" stimmt das nicht so ganz - Du hast nur das Recht, im EU-Raum eine Arbeit anzunehmen.
Wie lange dauert das man die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt?