Aufenthaltserlaubnis noch gültig nach der Exmatrikulation?
Hallo! Ich bin kein eu-Bürgerin und habe die gültige Aufenthaltserlaubnis fürs Studium. Ich habe mein Studium schon absolviert, (und werde in 2 Tage exmatrikuliert sein) mein Aufenthaltstitel ist aber für ein weiteres Jahr gültig. Was soll ich jetzt tun? A. Ich muss jetzt zum Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitssuchende wechseln oder B. wie früher darf ein Paktikum machen /teilzeit arbeiten / noch ein Studium beginnen, usw. Also, ist mein Dokument noch funktional? Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
es kann durchaus sein, dass die Aufenthaltserlaubnis an das Studium gekoppelt ist, du wurdest Exmatrikuliert, damit kann die Aufenthaltsgenehmigung widerrufen werden. Eine Arbeitsaufnahme wird nur im Rahmen des Studiums erlaubt sein.
Deine Ausreise wird kurz bevorstehen.
Moin.
Ziemlich viel Blödsinn der hier steht. Da ich selber einige Nicht EU-Bürger im Bekanntenkreis habe die nach dem Studium hiergeblieben sind, ein kurzer Überblick. Dein Visum wird 2 bis 3 Monate nach der Exmatrikulation ungültig, solang das aber niemandem auffällt, wirst du nicht direkt ausgewiesen. Wenn du weiterhin hierbleiben möchtest reicht es allerdings nicht ein Praktikum zu machen, du brauchst einen festen Job dafür. Je nachdem kannst du auch ein neues Visum beantragen um hier ganz normal zu arbeiten. In einem hochqualifizierten Beruf ist das auch mehr als machbar. Aus meinem Bekanntenkreis wurde zumindest nicht ein einziger ausgewiesen.
Hallo,
dann mach ein Praktikum oder mehrere Praktika, das kann dir evtl. helfen, in einer Internationalen Fa. Fuß zu fassen. Ich weiß nicht, was du studiert hast, aber etwas Praxis ist nie verkehrt... nur mußt du auch von etwas leben können... Also fragen bei der Ausländerbehörde...
Emmy
ich habe auch eine studentischen mitarbeiter, der mit einem „studenten visum“ hier ist.
ich denke mal, es wird schwierig, einen job, praktikum, was auch immer zu finden, da in dem visum ausdrücklich drinsteht, das der aufenthalt und arbeitsaufnahme nur im rahmen des studiums möglich (und rechtens) ist. also wird dich wahrscheinlich kein arbeitgeber einstellen.
Wenn du in Deutschland bleiben willst um zu arbeiten, benötigst du noch eine Arbeitserlaubnis.
Kontaktiere das Ausländeramt bzw. Ausländerpolizei und kläre den Sachverhalt ab.