Was ist mit der schulpflicht bei schwangeren teenagern?
Darf man , wenn man schwanger ist (mit 15/16 , und noch ein halbes Jahr schulpflicht zu hinterlegen hat, die schule abbrechen oderso ? Bzw was kann man denn machenn ?? Kann man das halbjahr nachholen oder muss man unbedingt das ganze jahr wiederholenn ... Wenn ich schwanger bin will ich ungern die schule besuchen , da sollte man ja zuhause sitzen, evtl putzen kochen und essen undso ... Also naja danach könnte man ja auch weiter machen , man könnte aber auch ne lehre machen, was vllt gescheiter ist, bissi geld zu verdiene .. Als schule zu machen ..
11 Antworten
Schwangerschaft beeinflusst die Schulpflicht erst in den letzten 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und 8 - 12 Wochen nach Geburt des Kindes.
Mit anderen Worten: In der Zeit, wo andere Schwangere arbeiten gehen, kannst Du problemlos auch zur Schule.
Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit.
Ob du gerne die Schule besuchst, interessiert niemanden.
In deinem Alter solltest du noch versuchen, so viel wie möglich in der Schule mitzubekommen!
Jede andere Frau sitzt auch nicht zuhause und dreht Däumchen, sondern geht bis zu den Schutzfristen arbeiten (die meisten zumindest)
Warum sollte man in der Schwangerschaft zuhause sitzen? Höchstens vllt wenns ne Risikoschwangerschaft wäre, oder es anderweitige Probleme mit dem Kind gibt, die das erfordern aber in einer "normalen" Schwangerschaft sollte dass die ersten Monate nicht nötig sein. Mutterschutz beginnt ja auch erst 1 Monat vor der Geburt, da gehen viele werdende Mütter ja auch die ersten 7-8 Monate in der Schwangerschaft noch arbeiten.
Und in der Schule sitzt man ja fast nur.... Da tut man ja nichts körperlich anstrengendes. Je nachdem was grade Thema in Sport ist, kann man sich davon vllt befreien lassen, aber von den restlichen Fächern? Da seh ich jetzt keinen Anlass dazu.... Schwanger ist ja nicht todkrank....
Naja da greift das selbe wie bei allen anderen schwangeren Frauen, du kannst solange zur Schule gehen bis du in den Mutterschutz kommst, dann wirst du freigestellt. wenn du eh noch nen halbes Jahr hast, wäre es ratsam diese durchzuziehen, ohne Abschluss wird es später schwer.
Endlich eine nicht angreifende antwort ..
In der Schule gilt der Mutterschutz samt Schutzfrist vor 6 Wochen vor Entbindung und danach gelten auch die üblichen schutzfristen.
https://www.bmfsfj.de/blob/94398/b235a06e6fa9ece3d1a6effbc5a510ee/mutterschutzgesetz-data.pdf
Es sei denn dein Arzt schreibt dich vorher "krank".