Was ist der Unterschied zwischen dem kaufmännischen und dem außergerichtlichen Mahnverfahren?
hey,
also ich lerne gerade für meine Abschlussprüfung zur Bürokauffrau.
In dem Lernschema der HWK steht u. a. das außergerichtliche Mahnverfahren. Jetzt finde ich in meinem Lernbuch nur etwas über ein kaufmännisches Mahnverfahren.
Nachdem ich in Google geschaut habe, bin ich mir aber immer noch nicht sicher, ob jetzt damit dasselbe gemeint ist, oder das zwei verschiedene Themen sind.
Weiß da vielleicht jemand Bescheid?
1 Antwort
Das kaufmännische Mahnverfahren ist ein außergerichtliches Mahnverfahren. Es bedeutet weiter nichts, als das der Kaufmann seine Forderung gegenüber einem Geschäftspartner ohne gerichtliches Verfahren geltend macht.
Er schreibt also seine erste Mahnungen in einem höflichen Ton, weil er an einer weiteren Geschäftsbeziehung großes Interesse hat. Erst in der dritten Mahnung wird er sich zu gerichtlichen Schritten äußern.
Vor einem gerichtlichen Verfahren wird auch eine Anwalt noch bemüht sein, die Forderungen außergerichtlich einzufordern
http://www.gruenderlexikon.de/magazin/das-kaufmaennische-mahnverfahren-0113
Gruß Matti