Was heißt dieses Verkehrsschild an der Straße?
Was sagt mir dieses Schild? Ich war um 12 uhr da und hab ganz normal geparkt.
Durfte ich das?
Bild ist im Anhang
7 Antworten
An diesem Schild endet ein eingeschränktes Halteverbot (umgangssprachlich oft auch "Parkverbot" genannt).
Das Verbot gilt
- auch auf dem Seitenstreifen (1. Zusatzschild), aber
- nur an Werktagen (d. h. außer an Sonn- und Feiertagen) in der Zeit von 7 - 19 Uhr (2. Zusatzschild)
Wenn Du heute (Montag = Werktag) um 12 Uhr (zwischen 7 und 19) vor diesem Schild geparkt hast, durftest Du das nicht.
Wenn Du aber gestern (Sonntag = kein Werktag) da warst, durftest Du dort parken, egal, wie spät es war.
Kurzes Anhalten (z. B. um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen) ist dort aber grundsätzlich erlaubt, da es ja "nur" ein eingeschränktes Halteverbot ist
Das oberste Schild zeigt an, dass hier das eingeschränkte Halteverbot (Parkverbot) endet.
Das Schild darunter zeigt an, dass dieses eingeschränkte Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen gilt.
Das unterste Schild zeigt an, dass dieses Halteverbot nur an Werktagen von 7 - 19 Uhr gilt.
Hinter diesem Schild darfst du, wenn es nicht anderweitig verboten ist, jederzeit parken.
Wenn du also heute um 12.00 Uhr vor diesem Schild geparkt hast, war dies ein Verstoß. Wenn du dahinter oder an einem Sonn- oder Feiertag vor diesem Schild geparkt hast, war es kein Verstoß.
eingeschränktes haltverbot mit richtungspfeil
(das halten länger als 3 minuten auf der fahrbahn ist verboten, ab dem schild in richtungsmarkierung bis zur aufhebung durch einem weiteren verkehrsschild).
darunter das zusatzschild, dass das halten auf dem gehweg grundsätzlich verboten ist.
gilt jedoch nur werktags zwischen 07:00 - 19:00 Uhr!
ab dem schild in richtungsmarkierung bis zur aufhebung durch einem weiteren verkehrsschild
Nein, wenn der Pfeil so liegt, ist das das Ende des Halteverbotes.
darunter das zusatzschild, dass das halten auf dem gehweg grundsätzlich verboten ist.
Nein, dieses Schild (Zeichen 1052-37) bedeutet, dass das "Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen" gilt - mit dem Gehweg hat das nichts zu tun. (Gehwege werden auf Schildern immer erhöht gegenüber der Fahrbahn dargestellt.)
Kommt drauf an, ob du an einem Werktag oder am Sonntag da geparkt hast.
Werktags darfste dort zwischen 7 und 19 Uhr nicht parken.
Würde sagen Parkverbot.