Was darf eine technisch hochwertige Zahnspange ohne optischen Firlefanz zur Versorgung eines Kreuzbisses bei einem Jugendlichen kosten?
Unser Sohn, bald 13 Jahre alt, hat einen Kreuzbiss und einen Überbiss. Unser Kiefernchirurg hat eine lose Zahnspange mit einer Hebelwirkung, die das Wachstum des Ober- und Unterkiefers günstig beeinflussen soll, empfohlen, diese Spange würde vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Zur Weiterbehandlung der Zahnfehlstellung hat er eine feste Spange empfohlen, mit einem High-Tech Draht, der sich unter Einfluss der Körperwärme allmählich zusammenzieht, und damit das schmerzhafte manuelle Nachspannen des Drahtes überflüssig macht.
Keinerlei optische Effekte für zusätzliches Geld, nur Investition in eine medizinisch gute Versorgung, die für den kleinen Patienten mit möglichst wenig Schmerzen und Erschwernissen verbunden ist.
Uns wurde ein Eigenanteil von 1800,- Euro genannt, was ich sehr viel finde.
Was darf so eine Versorgung kosten?
Wer kann mir für das gleiche Krankheitsbild Erfahrungen sagen für eine Versorgung NUR auf Basis von Kassenleistungen?
5 Antworten
Hallo :)
Ich habe aktuell auch eine feste Zahnspange und hatte davor einen sogenannten „Twin Block“ (vielleicht sprechen wir ja da von der gleichen losen Apparatur?) auf Grund meines starken Überbisses. Meine feste Zahnspange habe ich jetzt auch auf Grund meines leichten Kreuzbisses und ich trage auch die „Thermo-Drähte".
Durch diesen losen Twin-Block haben sich meine Kiefer in die richtige Position geschoben (also der Unterkiefer nach vorne), dies wollte der Kieferorthopäde in der Tragezeit der festen Zahnspange mit „Elastics“ (also solchen Gummibändern) stabilisieren. Jedoch habe ich heute erfahren, dass das aufgrund meines sehr starken Überbisses hat es nicht gereicht hat, den Kiefer auch knöchern zu verschieben, sondern der Kiefer jetzt nur muskulär an der richtigen Position ist. Das reicht natürlich nicht aus und so wurde mir heute eine „Forsa-Apparatur“ vorgeschlagen (Diese wird nicht von der Krankenkasse übernommen)...
Wie auch immer, wir waren bei unserem „normalen“ Eigenanteil bei 1400€ (mit selbstligierenden Brackets) und diese Forsa-Apparatur soll jetzt 350 € kosten. Wie viel wir am Ende der Behandlung zurückbekommen, weiß ich leider gerade nicht genau, aber da könnte ich mich noch mal erkundigen.
(Vielleicht könntet ihr auch Kreuzbiss und Überbiss mit der festen Zahnspange korrigieren und er bräuchte gar keine Lose, aber das kann man natürlich so nicht beurteilen. Aber vielleicht könntet ihr da ja nochmal fragen, denn ich finde die feste Zahnspange deutlich angenehmer als die Lose und die Lose musste ich immerhin ganze 20 Stunden am Tag tragen...)
LG Luca
Vielen Dank für Deinen Erfahrungsbericht. Genau solche TwinBlocks soll nach Empfehlung unseres Kieferorthopäden auch mein Sohn bekommen.
Dieser "High-Tech-Draht" (thermoelastische Bögen) muss trotzdem manuell gebogen werden. "Nachspannen" bei einer festen Spange gibt es eigentlich nicht. Der Draht ist elastisch und will in seine ursprüngliche Form zurückkehren. Er wird quasi unter Druck in die Brackets eingesetzt und "entspannt sich" über die Zeit. Dabei bewegt er die Zähne. Die Schmerzreduktion durch die Bögen ist vermutlich nicht so gross - lässt sich kaum feststellen, weil man ja jeweils nur den einen oder anderen Draht haben kann. Die Behandlung wird trotzdem unangenehm sein. Dafür würde ich keine 1800 Euro zahlen wollen. Von dem Geld kann man sich schönere Dinge kaufen als eine Zahnspange...
Wenn mit "Eigenanteil" allerdings der wirkliche Eigenanteil an den Behandlungskosten gemeint ist, dann ist das vollkommen okay. 20% zahlt ihr zunächst selbst, ihr erhaltet aber das gesamte Geld nach erfolgreichem Behandlungsabschluss zurück.
Übrigens ist der Experte für Zahnspangen nicht der "Kiefernchirurg", sondern der Kieferorthopäde.
Da eine solche Zahnspange für jede Person individuell angefertigt wird, kann dir das nur, in Form eines Kostenvoranschlages, der Kieferorthopäde sagen. Diesen kannst du dann von deiner Krankenkasse überprüfen lassen.
Dann frag eben auch bei einem anderen Arzt
Der Krankenkasse ist es sowieso egal, wie viel DU dafür zahlst. Sie hat ihre Höchstsätze, die anerkannt werden. Wenn der freundliche Arzt dir etwas teureres VERKAUFT, ist das dein eigenes Problem.
Es war schon immer etwas teurer einen "besonderen Geschmack" zu haben.
Die Krankenkasse ist 1. Nicht dazu da, die Höhe des Preises zu bewerten ( und kann es auch nicht, sonst wären die Leute Zahnarzt und nicht Sozialversicherungsangestellte geworden) 2. Kannst du gerne mal einen anderen Arzt fragen was das bei ihm kostet und dann hoffen, dass er es genau so gut kann.
Naja...bei KIG 3 bis 5 werden von der GKV 80% übernommen. KIG 1 und 2 werden nicht übernommen, da nicht medizinisch notwendig.
Für die GEsundheit ist alles viel Geld, für die Zähne eher noch mehr. Da finde ich 1800€ für ein schönes "Esszimmer" gut investiert.
"Schön" ist aber nicht gleich preiswert. Wer schön sein will, muss zahlen.
Das stimmt, nichts anderes habe ich gesagt und sagen wollen ;-)
Tja, so was habe ich gerade schon versucht. Meine Krankenkasse sieht sich nur in der Lage, die korrekte Aufteilung Kassenleistung/Privatleistung zu untersuchen, nicht aber, ob es sich um einen angemessenen Preis handelt. Dafür verwies die freundlichen Dame bei der Krankenkasse mich darauf, dass ich mir ja eine Zweitmeinung eines anderen Arztes einholen könne. Darum frage ich zusätzlich hier.