Was bedeutet VZ auf der lohnabrechnung?
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eine sekunde Googleln zeigt mir das hier:
Der Veranlagungszeitraum (VZ) ist ein Begriff aus dem deutschen und österreichischen Steuerrecht. Es ist der Zeitraum, für den die Steuer festgesetzt wird.
Im § 2 Abs. 7 EStG ist festgelegt, dass es sich bei der Einkommensteuer um eine Jahressteuer handelt. Nach § 25 Abs. 1 EStG ist daher Veranlagungszeitraum das Kalenderjahr. Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, nämlich das zu versteuernde Einkommen, ist für ein Kalenderjahr zu ermitteln.
Auch die Körperschaftsteuer ist gemäß § 7 KStG eine Jahressteuer. Nach § 31 Abs.1 Satz 1 KStG, § 25 Abs. 1 EStG ist der Veranlagungszeitraum dementsprechend ebenfalls das Kalenderjahr.
Bei der Gewerbesteuer entspricht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 GewStG der Veranlagungszeitraum dem Erhebungszeitraum. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr oder die kürzere Dauer der Steuerpflicht im Kalenderjahr (§ 14 GewStG).
Der Veranlagungszeitraum der aufgrund Verfassungswidrigkeit nicht erhobenen Vermögensteuer beträgt drei Jahre.
Quelle: wikipedia.de