Was bedeutet es, wenn mein Unfall an die Staatsanwaltschaft geht?
hallo, ich hatte vor ein paar Wochen einen kleinen Unfall, ganz kurz gesagt: mir (mit Auto fahrend) kam ein Motorrad auf meiner Seite der Fahrbahn entgegen, dieses konnte nicht rechtzeitig ausweichen und ist vorne gegen mein Auto gefahren, ist zum Glück nicht viel passiert (die Motorradfahrerin hatte "nur" den Mittelhandknochen gebrochen, hatte 1 Monat einen Gips und mein Auto einen begutachteten Schaden von 1.600,00 €)
Also Schuld hat definitiv die Motorradfahrerin, diese behauptet halt natürlich ich sei viel zu schnell gefahren, was ich nicht glaube da es an einer Stelle war, an der man nicht schnell fahren kann, aber das weiß ich natürlich nicht...Ich weiß nur dass sie bei meiner Versicherung Schmerzensgeld beantragt hat.
Ich will natürlich Schadensgeld beantragen, weil es definitiv Ihre Schuld war. Habe dann einen Anwalt beauftragt der sich erstmal die Akteneinsicht bei der Polizei holen wollte und der hat mir heute geschrieben dass die Sache bei der Staatsanwaltschaft gelandet ist.
Meine eigentliche Frage also: was bedeutet das jetzt? prüft die Staatsanwaltschaft jetzt genau wer Schuld hat? kann es dann gut sein dass ich dann vor Gericht aussagen muss? Also falls da jemand Ahnung hat wäre ich dankbar für eine Antwort. Danke
7 Antworten
Bei einer Körperverletzung ermittelt die Staatsanwaltschaft automatisch.
Mit der originären Schuldfrage hat das erst mal wenig zu tun.
Es wird ermittelt.
das eine anzeige folgt
Bei Körperverletzung wird immer die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Diese prüft nun ob der Fall vor das Gericht kommt. Die Wahrscheinlichkeit ist hier sehr hoch.
Ich empfehle dir einen Rechtsanwalt zu nehmen. Dieser kann Akteneinsicht nehmen und schauen wie und was schon ermittelt wurde. Der Rechtsanwalt wird dann das weitere Vorgehen mit dir planen.
Also erstmal keine Panik, aber Hilfe von einem Experten nehmen.
Viele Anwälte bieten auch eine kostenlose Erstberatung an. Alternativ kannst gibt es seit neuesten auch Internetportale die sich auf sowas spezialisiert haben. Unter anderem kannst du es mal bei Expertehilft.de probieren. Diese prüfen wohl auch kostenlos Rechtsfälle.
Viel Glück und ich hoffe ich konnte dir helfen.
sofern du selbst nirgends angegeben hast, dass du zu schnell gefahren wärst, wird dir nichts passieren. nur durch dein geständnis kann dir eine zu hohe geschwindigkeit nachgewiesen werden.
du sagst einfach, dass du nicht zu schnell gefahren bist, fertig.
annokrat