Was Bedeuten diese Eintragung zu Felgen/ Reifen im Fahrzeugbrief?
Schönen guten Abend zusammen!
Ich hab vor mir für meinen Opel Corsa C (1.3 59kW 80PS) Neue Felgen zu kaufen die eine ABE haben. Soweit ich weiß bedeutet dass das Selbige Eintragungsfrei sind. Nun die Frage: Die Felgen die ich mir holen möchten haben diese Daten: Größe: 6,5x15 Einpresstiefe: ET35 oder ET43 Lochkreis: 4x100
Die Einzige angaben die ich entnehmen kann ist das es 15Zöller sind und das Der lochkreis für meinen Corsa passt.
In meinem Fahrzeugschein steht: ZU 15.1/15.2: A. GEN.: 175/65R14 82T* MOTORTYP Z12XEP ZU 15.1/15.2: A. F. 5JX13 ET43; A. GEN.: A. F. 5,5JX14 ET49; AUCH GEN.: VUH 185/55R15 82T (NUR ALS SOMMERREIFEN) AUF FELGE 6JX15 ET49 ZUL. ZUGGESAMTGEWICHT 2360 KG*
Dürfte ich mir diese Felgen holen und EINTRAGUNGSFREI aufziehen lassen oder ist das Illegal? Und die Felgen die immoment drauf sind, Dürfte ich diese auf kommende WInterreifen aufziehen lassen oder darf ich die Felgen auch nur im SOmmer benutzen oder was heißt das? HILFE ICH VERSTEHE KEIN FACH CHINESISCH :D
Danke im vorraus! Mit Freundlichen Grüßen: Niemand36
Rechtschreibfehler und Brainfk-Deutsch könnte beinhaltet sein! Ich bitte vielmals um entschuldigung!**
4 Antworten
Was ist Deinem Fahrzeugschein an Felgen eingetragen ist bezieht sich ausschließlich auf die alternative Serienbereifung, also auf originale Opel Serienräder.
Wenn Du Dir jetzt Felgen im Zubehör kaufst, dann liegt denen entweder eine "Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)" oder ein "Teilegutachten" bei.
Bei einem Teilegutachten MUSS IMMER eine Änderungsabnahme durch TÜV/DEKRA ... erfolgen. (Es gibt KEINE Teilegutachten, bei denen man nur das Gutachten mitführen muss. Teilegutachten = Änderungsabnahme vorgeschrieben ! (IMMER) )
Bei einer ABE KANN eine Änderungsabnahme vorgeschrieben sein, es kann aber auch das Mitführen der ABE ausreichen. Das hängt davon ab, welche Auflagen für Dein Auto zutreffen.
In der ABE findest Du den "Verwendungsbereich", eine Tabelle in der in der ersten Spalte Dein Auto stehen muß, in der nächsten ggf, für welche ausführung Deines Autos (Motorleistung) in der nächsten dann die Reifengrößen, die man verwenden kann und in der dann nächsten Spalte die Auflagen die für die davor stehende Reifengröße gelten und in der letzten Spalte, die Auflagen die generell für Dein Auto gelten.
Die Auflagen sind mit Buchstaben/Zahlen abgekürzt, nach dem Verwendungsbereich sind die Abkürzungen aufgeschlüsselt.
Findest Du dabei die Auflage "A01" oder "01" oder "11A" ,je nachdem wer das Gutachten zur ABE erstellt hat, sind die Nummern schonmal anders, dann ist das schonmal eine vorgeschriebene Änderungsabnahme.
Sollte Dein Auto zudem schon tiefergelegt sein, dann wäre auch eine Änderungsabnahme durch TÜV/DEKRA erforderlich.
Ändert man Dinge, die sich gegenseitig beeinflussen, wie Räder und Spurplatten oder Räder und Fahrwerk, ist IMMER eine Änderungsabnahme fällig.
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Achtung !
Laß Dich von einem Händler nicht täuschen, ich will jetz nicht alle über einen Kamm scheren, aber die meisten haben nur rechtliches Halbwissen. Erzählen Dir, dass man eine ABE nur mitführen muß (wissen das mit den Auflagen nicht oder wollen es nicht wissen, weil das den Kunden vom Kauf abhalten könnte) Manche sagen sogar, das Teilegutachten müsse man wie eine ABE nur mitführen.
Die Händler sind keine Sachverständigen. Das sind Kaufleute, keine Ingenieure, die wollen verkaufen, nichts anderes.
Wenn Du nicht sicher bist, laß Dir die ABE in Kopie oder als pdf oder zumindest die KBA Nummer der Felge geben. Dann kannst Du auch bei einer TÜV oder DEKRA Stelle nachfragen und Dir das mit den auflagen erklären lassen.
Unter www.dekra.de/de/standorte findest Du z.B. eine Prüfstelle in Deiner Nähe.
Danke für diese Extrem genaue Erklärung. Das mit dem Teilgutachten wusste ich und laut auflagen (laut händler...) müsste ich nur schauen das die bei dem halben Zoll mehr BREITE NICHT über meinen Fahrzeugrand hinaus schauen ansonsten müsste ich meine kotflügel erweitern lassen (wie bereits gesagt laut Händler...)
ich denke ich fahre mit der ABE dieser Reifen (ausgedruckt) mal zum TÜV / Dekra und frag wie das da aussieht. Aber Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo!
- Also auf Grund deines Fahrzeugbriefes kannst du diese Felgen wegen falscher Felgenbreite (6,5 statt 6,0) und falscher ET (35 oder 43 statt 49) nicht eintragungsfrei verwenden.
- Sollte nur eine ABE und kein Felgengutachten für dein Fahrzeug mitgeliefert sein, so kannst du diese Felgen nicht verwenden.
Du könntest zwar versuchen, diese Felgen eingetragen zu bekommen, aber ohne Felgengutachten für dein Fahrzeug wird das aufwändig.
Ob du deine jetzigen Felgen als Winterfelgen verwenden kannst, kann ich dir nicht beantworten, da du keine Angaben zu deinen jetzigen Felgen gemacht hast.
LG Bernd
Die Felgen die Du dir holen möchtst sind nicht eingetragen.
Ohne Eintragung darfst Du sie also nicht draufziehen und damit fahren.
das hängt davon ab, ob das den Sonderräderbeiliegenden Prüfzeugniss ein Teilegutachten oder eine ABE ist, im Falle einer ABE hängt es davon ab, welche Auflagen erfüllt werden müssen.
Nein,
geh mit deinem Fahrzeugschein zum Händler und der zeigt dir die verwendbaren Felgenmodelle.