Warum sind Anträge per Fax beim Sozialgericht gültig und beim Sozialamt nicht?
Warum sind Anträge per Fax beim Sozialgericht gültig und beim Sozialamt nicht? unterschiedliche rechtsgrundlage?
6 Antworten
Ich kann zur Wahrung der Fristen jeden Antrag oder Widerpruch dem Sozialamt wie auch dem Jobcenter auf das Fax legen. Das Problem ist vielmehr die notorische Überarbeitung eines einzelnen Mitarbeiters beim sortieren oder zuordnen der einzelnen Seiten. Anträge bedürfen aber auch die Überprüfung und eine Unterschrift in Original und das ist mit Fax nicht möglich. Du müsstest also zum unterschreiben trotzdem aufs Amt. Beispiel: Wenn Samstags der 1.des Monats und eventuell der Montag ein Feiertag ist und die Sozialhilfe wurde noch nicht beantragt, so hast du den Anspruch erst mit Termin auf dem Amt und nicht Rückwirkend. Das gilt aber nicht so beim Fax. Hier fängt die Frist an mit Eingang des Antrages und das ist bereits der Samstag. Eine Faxmitteilung ist an eine anerkannte Zustellung die mit Nummer angewählt wird und dem Empfänger sofort zur Verfügung steht. Auch ist diese Art der Komunikation durch das Telemediengesetz genehmigt. Die Gerichte haben durch die Annahme von Faxe keinen finanziellen Nachteile; die Ämter dagegen schon und wenn das Schule macht kommt es soweit, dass die Faxleitungen abgestellt werden. Rechtsgrundlagen gibt es bei den Ämtern sowieso nicht, da hier alles Verwaltungsvorschriften sind und die sind mit Hilfe der Gerichte widerlegbar.
Da würde ich erstmal der Behauptung widersprechen, die Du da aufstellst!
Vielleicht hast Du die Quelle falsch verstanden? Hättest Du Lust, die erstmal hierher zu kopieren?
reine wissensfrage. es ging um die rechtgültikeit eines antrages per fax.
Wenn Du den Zusammenhang geschildert hättest, hätte man Dir was Hilfreicheres sagen können, denke ich.
Aber meinetwegen, es ist Deine Entscheidung.
Weil ansonsten das Sozialamt nicht hinterher kommen würde, wenn man seine Sachen einfach hinfaxen könnte würde man alle möglichen anfragen hinfaxen weil es kostet ja nichts. Da man es aber selbst ausdrucken muss überlegt man sich das voher
Wegen der Unterschrift im Original sollte alles per Post / persönlich
hingebracht werden
deine begründung ist ja nicht schlecht, aber die gilt nur für das sozialamt. das sozialgericht akzeptiert alle anträge (klagen) per fax.
scheint ermessenssache zu sein.
http://www.gutefrage.net/frage/sind-faxe-neuerdings-nichtmehr-rechtsgueltig
aber das sozialamt reagiert garnicht erst. also ich mit meiner menschlichkeit würde den bürger darauf aufmerksam machen, dass der antrag per fax ungültig ist. und das nennt sich sozialamt!? alles KZ-Aufseher, wie's scheint.
"aber das sozialamt reagiert garnicht erst. also ich mit meiner menschlichkeit würde den bürger darauf aufmerksam machen, dass der antrag per fax ungültig ist. und das nennt sich sozialamt!? alles KZ-Aufseher, wie's scheint."
Offenbar stellst Du keine reine Wissensfrage, sondern hast ein konkretes Problem. Es ist sicher sinnvoller, das hier mal ausführlich und zusammenhängend zu schildern.