Warmwasserabrechnung - Wie wird eine Solaranlage in der Berechnung berücksichtigt?
Ich wohne in Miete (Mehrfamilienhaus) und wir haben eine Solaranlage auf dem Dach, die den gesamten Sommer das Wasser erwärmt, Heizung (Gas), die im Winter die Wohnung und das Wasser wärmt - ist dann ausgestellt, Warmwasser nur über Solar. In der Abrechnung fürs Warmwasser wird die Formel nach § 9 der Heizkostenverordnung verwendet um den Bennstoffverauch (Gas) zur Erwärmung des Wassers auszurechnen. Aber es wurde doch auch über die Solaranlage das Wasser erwärmt! Das muss doch irgendwie berücksichtigt werden.
5 Antworten
Interessantes Thema! Habe mal mit einem Heizungsmonteur gesprochen, der für unsere Region meinte, man könne pi-mal-Daumen ein Drittel von der Energie für Solarerwärmung vom Warmwasser abziehen. Da wäre die Formel also nur um den Multiplikator 0,666 zu erweitern! Ob's stimmt und rechtlich zulässig ist, kann ich nicht sagen!
Die Solaranlage wurde wahrscheinlich in der Form berücksichtigt, dass der Gasverbrauch sonst wesentlich höher gewesen wäre.
Das müßte aber aus der Abrechnung deutlich hervorgehen!
Der Warmwasserverbrauch (V) lag bei 142,5 qm. DIe BrauchwasserTemp (t) bei 55 Grad und der Heizwert (H) pro kwh Gas ist mit 1,00kwh angegeben. Die Rechung lautet: B = (2,5 * V * (t-10))/H Die Heizung ist im Sommer auch bei schlechtem Wetter aus, da gibt es nämlich kein Heißwasser. Das Ergebnis ist etwas über 16.000 kwh Gas als angesetzter Verbrauch für die Warmwasseraufbereitung.
Hat der Vermieter denn wohl für die Abrechnung angegeben, daß die Gasheizung im Sommer abgestellt war?
Frag doch einfach mal den Vermieter, wie das berechnet wurde - Du hast ein Recht darauf, die Abrechnung zu hinterfragen und zu verstehen.
Dann kannst Du erst mal die Nebenkostenabrechnung anfechten.
Der Vermieter ist Dir gegenüber verantwortlich und muß den "Dritten" kontrollieren.
Wenn ich als Vermieter denjenigen, der in meinem Namen eine unverständliche Abrechnung erstellt hat, nicht erreichen könnte, würde ich ihn zumindest erst mal nicht bezahlen - bis er eine nachvollziehbare und korrekte Abrechnung abgeliefert hätte.
Ich kann allerdings verstehen, daß nicht so ganz klar ist, wie die Solaranlage in die Abrechnung eingehen kann. Aus genau diesem Grund haben wir uns gegen die Warmwasseraufbereitung per Solaranlage entschieden. - Normalerweise würde ich annehmen, daß man einen extra Wärmemengenzähler braucht, der den Anteil, den die Solaranlage liefert erfaßt, so daß das wieder rauszurechnen wäre.
Ist es auch. Denn dei Solaranlage kann bei wenig Sonne nichts heizen. Und dann muss klassisch nachgeheizt werden. Nenne doch einmal die Wassermenge, den Brennstoff und die Brennstoffmenge.
Der Warmwasserverbrauch (V) lag bei 142,5 qm. DIe BrauchwasserTemp (t) bei 55 Grad und der Heizwert (H) pro kwh Gas ist mit 1,00kwh angegeben. Die Rechung lautet: B = (2,5 * V * (t-10))/H Die Heizung ist im Sommer auch bei schlechtem Wetter aus, da gibt es nämlich kein Heißwasser. Das Ergebnis ist etwas über 16.000 kwh Gas als angesetzter Verbrauch für die Warmwasseraufbereitung.
Der Vermieter sieht selber bei er Abrechnung nicht ganz durch, hat die ABrechnung an Dritten vergeben, erreicht man aber nicht. Das die Heizung abgestellt war, ist nicht vermerkt, man sieht nur den Gasgesamtverbrauch.